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Stimmrechtsvertretung durch die DSW

Die DSW vertritt Ihre Stimmrechte
auf sämtlichen wichtigen Hauptversammlungen in Deutschland.


Mit einer Dauervollmacht kann der Aktionär (blau) zeitlich unbeschränkt, aber jederzeit widerrufbar, alle in seinem Depot befindlichen Inhaberaktien von den Mitarbeitern der DSW (grün) vertreten lassen.

Die Übertragung der Stimmrechte auf die DSW ist unkompliziert und kostenfrei.

Schritt 1: 

Bitte laden Sie pdf-Datei (Vollmacht und Dauerauftragherunter und drucken Sie das Formular aus. Anschließend unterschreiben Sie die Vollmacht und senden diese an uns zurück. Die Vollmacht ist bereits voradressiert.

Schritt 2: 

Damit Ihre Depotbank künftige Eintrittskarten für Hauptversammlungen unmittelbar an die DSW sendet, leiten Sie bitte das Formular Dauerauftrag an die Depotbank direkt an Ihre Depotbank weiter. 

Schritt 3: gilt nur für Namensaktien

Für Hauptversammlungen von Gesellschaften, die Namensaktien oder vinkulierte Namensaktien ausgegeben haben, gilt die Dauervollmacht grundsätzlich nicht.

Bei diesen Unternehmen muss daher wie folgt vorgegangen werden:

Wenn Sie die DSW für die nächste Hauptversammlung von einer Gesellschaft mit Namensaktien bevollmächtigen möchten, tragen Sie bitte die DSW in den Unternehmens-Vollmachtsvordruck ein Den Unternehmens-Vollmachtsvordruck bekommen Sie zusammen mit den Einladungsunterlagen zur Hauptversammlung direkt von der Aktiengesellschaft zugeschickt. Die Depotbanken sind hierbei nicht eingeschaltet. Die Einladungsunterlagen sehen die Möglichkeit einer Stimmrechtsübertragung sowie die Erteilung von Einzelweisungen zum Abstimmverhalten vor.

ANschließend unterschreiben Sie die Unternehmens-Vollmacht bitte und senden diese an die DSW unter folgender Anschrift:

Deutsche Schutzvereinigung
für Wertpapierbesitz e.V. (DSW)
Regina Birkelbach
Postfach 35 01 63
40443 Düsseldorf

Wenn wir Ihre Unternehmens-Vollmacht erhalten haben, werden wir alles weitere von uns aus veranlassen. Für Sie ist hiermit kein weiterer Aufwand verbunden.

  Fertig! So unkompliziert können Sie die Stimmrechte auf die DSW übertragen.


Können die Aktien trotz erteilter Vollmacht noch vor der Hauptversammlung verkauft werden?

Die Übertragung der Stimmrechte an uns führt nicht zu einer Veräußerungssperre für Ihre Aktien. Sollte in Einzelfällen Ihr Kreditinstitut den Verkauf Ihrer Aktien mit dem Hinweis auf den bereits erfolgten Stimmkartenversand verweigern oder für die Zusendung der Stimmkarten an uns eine Gebühr verlangen, bitten wir um Ihre Nachricht. Wir werden dann eine sachgerechte Lösung herbeiführen.

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