HV-Tagesordnung von Encavis
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Encavis. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die ENCAVIS AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den...
... Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der Bilanzgewinnverwendung wie vorgeschlagen zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Die DSW wird auch den Aufsichtsrat für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger Finanzinformationen
Die DSW wird den Wahlvorschlag der Verwaltung unterstützen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW trägt die Änderungen hinsichtlich der Vergütung des Aufsichtsrates mit.
TOP 7 Beschlussfassung über die Neuregelung der Bekanntmachung und Übermittlung von Informationen einschließlich Satzungsänderung
Die vorgeschlagene Satzungsänderung findet die Zustimmung der DSW.
TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/ Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss ...
... des Bezugsrechts und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2018 sowie die entsprechende Satzungsänderung
Der Vorschlag der Verwaltung sieht die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals in Höhe von 38.181.377,00 € vor. Im Rahmen des u.a. bei einer Sachkapitalerhöhung vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses der Aktionäre wird bereits die von DSW vorgesehene Grenze von 25% des Grundkapitals überschritten. Zudem verfügt die Gesellschaft bereits über satzungsmäßige weitere bedingte und genehmigte Kapitalia.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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