HV-Tagesordnung von Encavis
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Encavis. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die ENCAVIS AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den...
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... Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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Die DSW wird der Bilanzgewinnverwendung wie vorgeschlagen zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
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Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
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Die DSW wird auch den Aufsichtsrat für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger Finanzinformationen
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Die DSW wird den Wahlvorschlag der Verwaltung unterstützen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung
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Die DSW trägt die Änderungen hinsichtlich der Vergütung des Aufsichtsrates mit.
TOP 7 Beschlussfassung über die Neuregelung der Bekanntmachung und Übermittlung von Informationen einschließlich Satzungsänderung
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Die vorgeschlagene Satzungsänderung findet die Zustimmung der DSW.
TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/ Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss ...
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... des Bezugsrechts und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2018 sowie die entsprechende Satzungsänderung
Der Vorschlag der Verwaltung sieht die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals in Höhe von 38.181.377,00 € vor. Im Rahmen des u.a. bei einer Sachkapitalerhöhung vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses der Aktionäre wird bereits die von DSW vorgesehene Grenze von 25% des Grundkapitals überschritten. Zudem verfügt die Gesellschaft bereits über satzungsmäßige weitere bedingte und genehmigte Kapitalia.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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