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HV-Tagesordnung von Carl Zeiss

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Carl Zeiss.

ACHTUNG: Die HV hat bereits stattgefunden!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

Einladung

Geschäftsbericht 2013/2014

Jahresabschluss 2013/2014

Ergänzende Unterlagen zu TOP 7


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2014 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014, ...

ohne Beschluss

... jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats

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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013/2014

DSW-Empfehlung: JA

Der Bilanzgewinn beträgt 102.887.654,06 €. Davon soll ein Betrag i.H.v. 32.523.844,00 € für die Zahlung einer Dividende verwendet werden. Der verbleibende Bilanzgewinn i.H.v. 70.363.810,06 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Zustimmung wird erteilt, aber mit folgendem Hinweis: 
Es wird weniger als 50 % des Bilanzgewinns für die Zahlung einer Dividende verwendet. Diese Quote liegt unter dem Zielkorridor der DSW. Danach sollte mindestens ein Betrag i.H.v. 50 % des Bilanzgewinns für die Zahlung einer Dividende verwendet werden, denn der Aktionär investiert in Aktien nicht nur wegen der Möglichkeit steigender Kurse, sondern eben auch um eine Dividende zu erzielen. Das ist dem Sachwert Aktie immanent. 
Darüber hinaus ist ein entsprechender Bilanzgewinn vorhanden, der zu mindestens 50 % eingesetzt werden könnte, zumal der Cashflow je Aktie im Geschäftsjahr 2013/2014 um -1,3 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2012/2013 zurückgegangen ist bzw. sich negativ verändert hat. 
Darüber hinaus beträgt der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten zuzüglich Forderungen gegen das Konzern-Treasury Carl Zeiss Meditec AG und abzüglich der Verbindlichkeiten gegenüber dem Konzern-Treasury der Carl Zeiss Meditec AG ca. 293 Mio. € per 30.09.2014. Die Gesellschaft hockt folglich auf genug Liquidität und könnte daran ihrer Aktionäre partizipieren lassen. 


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014

DSW-Empfehlung: JA

Der Cashflow der Akte ist zwar rückläufig. Das Unternehmen ist jedoch gut aufgestellt, auch was seine Liquidität betrifft. Auch hat sich der Geschäftswert/Firmenwert im Vergleich zum Vorjahr erhöht und insgesamt damit die Konzernbilanzsumme. Die Eigenkapitalquote liegt mit 72,6 % zwar unter dem Vorjahr (72,8 %), aber unabhängig davon auf einem hohen Niveau.
In der Peer-Group liegt das Unternehmen deutlich über seinen Konkurrenten.


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

DSW-Empfehlung: JA

Der Aufsichtsrat hat sich mit den Grundsätzen guter Unternehmensführung auseinandergesetzt. Dieses scheint auch fortwährend im Geschäftsjahr erfolgt zu sein. Der Aufsichtsrat hat regelmäßig getagt und seine Arbeit in den Ausschüssen sorgfältig, soweit ersichtlich, erledigt.
Inwieweit die Akquisitionen der Aaren Scientific Inc und der Carl Zeiss Meditec Medikal Cözümler Ticaret ve Sanayi A.S. erfolgsversprechend sind und Früchte tragen, kann derzeit nicht beurteilt werden.
Der Aufsichtsrat wird gebeten, den Vorstand im nachfolgenden Kalenderjahr dahingehend deutlicher zu beraten und zu überwachen was die Kurspflege der Akte betrifft, die während des gesamten Geschäftsjahres hinter der Entwicklung des DAX, MDAX und TecDAX zurückgeblieben ist. Dieses ist aus unserer Sicht im neuen Geschäftsjahr auch eine Aufgabe des Vorstands.


TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

DSW-Empfehlung: JA

Hier ist zu vermerken, daß es einen Wechsel in der Zuständigkeit des Prüfungsausschusses gab, nachdem das Aufsichtsratsmitglied Dr. Wolfgang Reim seinen Rücktritt bekannt gegeben hat. Der Prüfungsausschuss in neuer Besetzung durch Dr. Markus Guthoff hat Ernst & Young vorgeschlagen. Es ist nicht festzustellen, daß neben der Prüfungstätigkeit durch Ernst & Young Beratungstätigkeiten erbracht werden, so daß Zustimmung erteilt wird. 


TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und ...

DSW-Empfehlung: JA

... Kapitalherabsetzung

Die bisherige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien läuft zum 03.03.2015 aus. Wir werden prüfen, inwieweit diese ausgenutzt ist und in welchem Umfang. 
Die Gesellschaft und auch der Konzern verfügen zwar über ausreichende Liquidität, die es ermöglichen sollten, weitere Unternehmen und Beteiligungen zu akquirieren. 
Daher kann dieses aus unserer Sicht nicht die Begründung für die Zustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt sein. 
Die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien soll auch dazu dienen sie Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten. Gegen diesen Zweck ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Angesichts des Liquiditätsbestandes sollte der Erwerb eigener Aktien für Akquisetätigkeit nicht erfolgen. Daher wird zwar grundsätzlich Zustimmung erteilt, jedoch dieser Hinweis gegeben.


TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

DSW-Empfehlung: JA

Zunächst wird begrüßt, daß eine Frau Einzug in den Aufsichtsrat hält, der derzeit ausschließlich aus Männern besteht. 
Darüber hinaus scheint die Kandidatin hinreichend qualifiziert und auch unabhängig zu sein. 
Weiterhin spricht für die Kandidatin, daß sie nicht mit übermäßig anderen Aufsichtsratsmandaten belastet ist und sich folglich dem Aufsichtsratsmandat konzentriert widmen kann. Zu klären ist, warum die Kandidatin „nach Ansicht des Aufsichtsrates" in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Carl Zeiss Meditec AG oder deren Konzernunternehmen steht. Hier sollte nicht auf die Ansicht, sondern auf die Kenntnis des Aufsichtsrates abgestellt werden.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

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Carl Zeiss Meditec AG
HV-Termin: 30.03.2022
WKN: 531370
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 30. Sep