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HV-Tagesordnung von Carl Zeiss

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Carl Zeiss.

ACHTUNG: Die HV hat bereits stattgefunden!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

Einladung

Geschäftsbericht 2014/2015

Jahresabschluss 2014/2015

Satzung


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2015 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015, ...

ohne Beschluss

... jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014/15

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW bevorzugt für die Aktionäre die Verwendung des hälftigen Bilanzgewinnes zur Zahlung einer Dividende. Unabhängig davon wird Zustimmung erteilt, da der Anteil am Konzerngewinn höher ist als im Vorjahr.


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/15

DSW-Empfehlung: JA

Bedenken hinsichtlich der Entlastung des Vorstands bestehen nicht.


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/15

DSW-Empfehlung: JA

Entlastung wird erteilt. Pflichtverletzungen sind nicht ersichtlich. Der Aufsichtsrat hat ordnungsgemäß entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Bericht erstattet.

 


TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird der Wahl von Ernst & Young zum Abschlussprüfer der Gesellschaft zustimmen.


TOP 6 Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat

DSW-Empfehlung: JA

Zustimmung wird erteilt. Die Wahl zum Aufsichtsrat erfolgt im Wege der Einzelwahl je Mitglied. Die vorgeschlagenen Kandidaten sollen die Seite der Anteilseigner repräsentieren und scheinen geeignet.


TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung

Enthaltung

Grundsätzlich vertritt die DSW die Auffassung, dass Aktionären im Rahmen einer Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht zu gewähren ist, um eine Verwässerung der Stimmrechte und des Wertes der Akte zu verhindern. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das bisher genehmigte Kapital überhaupt nicht in Anspruch genommen wurde. Nunmehr soll ein Kapitalvorratsbeschluß gefaßt werden, der einer Erhöhung des Grundkapitals um 50% ermöglichen würde und in dieser Höhe auch durch Sacheinlage möglich wäre. Die DSW hält eine Sachkapitalerhöhung bei der Erhöhung des Grundkapitals um nicht mehr als 25% für gerechtfertigt. Derzeit steht aus Sicht der Aktionäre keine größere Akquise an.

 


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

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Carl Zeiss Meditec AG
HV-Termin: 30.03.2022
WKN: 531370
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 30. Sep