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HV-Tagesordnung von Carl Zeiss

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Carl Zeiss.

ACHTUNG: Die HV hat bereits stattgefunden!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

Einladung

Geschäftsbericht 2015/2016

Jahresabschluss 2015/2016

Ergänzende Unterlagen zu TOP 7


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2016 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016, jeweils ...

ohne Beschluss

... mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015/16

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW befürwortet für ihre Aktionäre die Verwendung des hälftigen Bilanzgewinns zur Zahlung einer Dividende oder Rückzahlung des Kapitals. Zustimmung wird erteilt, jedoch mit der Maßgabe im nächsten Kalenderjahr zu prüfen, ob nicht die Hälfte des Gewinns verwendet werden können, um den Aktionären einer Dividende zu zahlen.

Das Unternehmen hat eine hohe Liquidität, so dass durchaus mindestens 50 % des Gewinns an die Aktionäre ausgeschüttet werden könnten, auch im Hinblick darauf, dass die Aktionäre die Aktie nicht nur mit der Erwartung eines prognostizierten Kursgewinns erwerben, sondern auch im Hinblick auf die Auszahlung einer Dividende. Der Vorstand und der Aufsichtsrat mögen bitte nicht vergessen, dass Dividendenpolitik Aktionärsbindungspolitik ist und jedes Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft davon lebt, dass die Aktionäre bei der Gesellschaft bleiben.

Im Übrigen ist aus dem Geschäftsbericht nicht ersichtlich und gleichfalls nicht aus dem Lagebericht, wofür die vorhandene Liquidität künftig eingesetzt werden sollen.


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/16

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird den Vorstand entlasten.


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird auch den Aufsichtsrat entlasten.


TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/17

DSW-Empfehlung: JA

Die Wahl von Ernst & Young begegnet keinen Bedenken.


TOP 6 Schaffung eines genehmigten Kapitals 2017 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderungen

DSW-Empfehlung: JA

Grundsätzlich vertritt die DSW die Auffassung, dass Aktionären im Rahmen einer Kapitalerhöhung ein Bezugsrechts zu gewähren ist, um eine Verwässerung der Stimmrechte und des Wertes der Aktie zu verhindern. Das bisher genehmigte Kapital 2017 wurde nur teilweise in Anspruch genommen und besteht noch in Höhe von 40%.

Die Stimmenenthaltung wird damit begründet, dass nicht ersichtlich ist, wofür dieser Vorratsbeschluss benötigt wird. Die Gesellschaft verfügt darüber hinaus über eine sehr hohe Liquidität, die dem Beschluss entgegensteht.


TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmungen zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Carl Zeiss Meditec AG und der Carl Zeiss Meditec Asset Management Verwaltungsgesellschaft mbH

DSW-Empfehlung: JA

Beide Unternehmen bilden steuerlich eine Organschaft, der Vertrag ist üblich. Es wird davon ausgegangen, dass der Wirtschaftsprüfer den Vertrag geprüft hat.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

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Carl Zeiss Meditec AG
HV-Termin: 30.03.2022
WKN: 531370
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 30. Sep