HV-Tagesordnung von Carl Zeiss
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Carl Zeiss am 30.03.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Link zu weiteren HV Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2021 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021, jeweils ...
... mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020/2021
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022
EY wird als Abschlussprüfer vorgeschlagen. Auch wenn es sich nicht um dieselben Prüfer handelt, die bei EY verantwortlich für die Prüfung der Wirecard AG waren, zeigt der Wambach-Bericht aber auf, dass EY systemische Defizite im Unternehmen aufweist, die auch bei guter Qualifikation der einzelnen Prüfer zu einer Fehleranfälligkeit führen. Wir können deshalb einer Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY grundsätzlich nicht zustimmen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung der genehmigten Kapitalien gemäß § 4 Abs. 5 und 6 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung
TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 20 der Satzung zur D&O Versicherung zu Gunsten der Mitglieder des Aufsichtsrates
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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