HV-Tagesordnung von Commerzbank
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Commerzbank am 11.05.2022 in virtueller Form.
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JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a HGB) für das Geschäftsjahr 2019, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts ...

... (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a HGB) für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2019
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2020 und die Quartale des Geschäftsjahres 2021 bis zur ...

... Hauptversammlung 2021
TOP 6 Neuwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

TOP 8 Beschlussfassung über das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und über eine Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Wenn wir den Entfall der Dividende mit dem Argument „Stärkung des Kapitals der Bank in Zeiten der unsicheren Corona-Krise“ nachvollziehen und mittragen können, dann darf auf der anderen Seite die Bank nicht ermächtigt sein, aus dem Kapital bis zu 10 % der Aktien zurückzukaufen und einziehen zu dürfen.
TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

Wenn wir den Entfall der Dividende mit dem Argument „Stärkung des Kapitals der Bank in Zeiten der unsicheren Corona-Krise“ nachvollziehen und mittragen können, dann darf auf der anderen Seite die Bank nicht ermächtigt sein, aus dem Kapital bis zu 10 % der Aktien zurückzukaufen und einziehen zu dürfen.
TOP 11 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zur Schaffung besonderer Einberufungsregeln für eine Sanierungshauptversammlung

TOP 12 Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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