HV-Tagesordnung von Eventim
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Eventim. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2013, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht ...
... des Vorstands nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird für die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.64/Aktie stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Die DSW plant, den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr zu entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Auch die Entlastung des Aufsichtsrates findet die Zustimmung der DSW.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Die DSW wird für die Wahl von PwC zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr stimmen.
TOP 6 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie die entsprechenden Satzungsänderungen
Die vorgeschlagene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur Ausgabe von jungen Aktien im Verhältnis 1:1 führt zu einer Verringerung des Börsenkurses der comdirect Aktie und einer Verbesserung der Liquidität der Aktie. Die DSW wird der Kapitalmaßnahme zustimmen.
TOP 7 Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der EVENTIM Management AG einschließlich der Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
Mit diesem Beschluss möchte die Gesellschaft die Aktiengesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien umwandeln. Die bisherigen Aktionäre werden zu Kommanditaktionären. Die Begründung der Gesellschaft für diese Maßnahme, nämlich die beherrschende Stellung von Herrn Schulenberg überzeugt nicht. Diese Thematik haben auch andere Gesellschaften zu verkraften beziehungsweise kann auch auf anderem Wege gelöst werden. Regelmäßig sind aus Sicht der DSW die Kommanditaktionäre schlechter gestellt als die unmittelbaren Aktionäre einer AG. Die DSW plant daher aktuell, gegen diesen Beschlussvorschlag zu stimmen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Änderungsvertrags zu dem vom 8. Oktober 2002 datierenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen CTS EVENTIM Aktiengesellschaft und CTS Eventim Solutions GmbH
Aufgrund einer Änderung im Körperschaftssteuerrecht muss der Unternehmensvertrag mit einer 100%-igen Tochtergesellschaft nachträglich um die Klarstellung ergänzt werden, dass sich die dort enthaltenen Bestimmungen zur Verlustübernahme (§ 302 AktG) „auf die jeweils gültige Fassung“ des § 302 AktG beziehen. Weitere inhaltliche Änderungen sind mit den Nachtragsvereinbarungen nicht verbunden. Der Beschlussvorlage kann aus Sicht der DSW zugestimmt werden.
TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Änderungsvertrags zu dem vom 15. Dezember 2005 datierenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen CTS EVENTIM Aktiengesellschaft und Ticket Online Sales & Service Center GmbH
Aufgrund einer Änderung im Körperschaftssteuerrecht muss der Unternehmensvertrag mit einer 100%-igen Tochtergesellschaft nachträglich um die Klarstellung ergänzt werden, dass sich die dort enthaltenen Bestimmungen zur Verlustübernahme (§ 302 AktG) „auf die jeweils gültige Fassung“ des § 302 AktG beziehen. Weitere inhaltliche Änderungen sind mit den Nachtragsvereinbarungen nicht verbunden. Der Beschlussvorlage kann aus Sicht der DSW zugestimmt werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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