HV-Tagesordnung von Eventim
![]() |
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Eventim. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2014, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht ...
![](assets/images/tick.png)
... der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014
Die DSW wird der Feststellung des Jahresabschlusses zustimmen.
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
![](assets/images/tick.png)
Die DSW wird für die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des seinerzeitigen Vorstands der CTS Eventim AG für das Geschäftsjahr 2014
![](assets/images/control_stop.png)
Angesichts der laufenden anhängigen Verfahren plant die DSW aktuell, sich bei der Entlastung des seinerzeitigen Vorstands zu enthalten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014
![](assets/images/control_stop.png)
Angesichts der laufenden anhängigen Verfahren plant die DSW aktuell, sich bei der Entlastung persönlich haftenden Gesellschafterin zu enthalten.
TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
![](assets/images/control_stop.png)
Angesichts der laufenden anhängigen Verfahren plant die DSW aktuell, sich bei der Entlastung des Aufsichtsrats zu enthalten.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
![](assets/images/cross.png)
Die DSW plant, gegen die Wiederwahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers zu stimmen, da dieser aus unserer Sicht bereits zu lange im Amt ist.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
![](assets/images/tick.png)
Die Vermögens-, wie auch Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei der Veräußerung eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf der Grundlageregelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz angemessen gewahrt. Die Ermächtigung ist auf insgesamt 10 % des Grundkapitals beschränkt. Die DSW wird zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
<p> </p>