HV-Tagesordnung von Eventim
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Eventim. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2014, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht ...
... der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2014
Die DSW wird der Feststellung des Jahresabschlusses zustimmen.
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird für die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des seinerzeitigen Vorstands der CTS Eventim AG für das Geschäftsjahr 2014
Angesichts der laufenden anhängigen Verfahren plant die DSW aktuell, sich bei der Entlastung des seinerzeitigen Vorstands zu enthalten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2014
Angesichts der laufenden anhängigen Verfahren plant die DSW aktuell, sich bei der Entlastung persönlich haftenden Gesellschafterin zu enthalten.
TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Angesichts der laufenden anhängigen Verfahren plant die DSW aktuell, sich bei der Entlastung des Aufsichtsrats zu enthalten.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Die DSW plant, gegen die Wiederwahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers zu stimmen, da dieser aus unserer Sicht bereits zu lange im Amt ist.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Die Vermögens-, wie auch Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei der Veräußerung eigener Aktien an Dritte unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf der Grundlageregelung des § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz angemessen gewahrt. Die Ermächtigung ist auf insgesamt 10 % des Grundkapitals beschränkt. Die DSW wird zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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