HV-Tagesordnung von Eventim
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Eventim. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2016, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der ...
... persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016
Die DSW wird für die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 stimmen.
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.50/Stammaktie sowie EUR 0.48/Vorzugsaktie und Gewinnvortrag des verbleibenden Betrags) begegnet keinen Bedenken.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016
Die DSW wird die persönlich haftende Gesellschafterin für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Auch die Entlastung des Aufsichtsrats begegnet keinen Bedenken.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Die Prüfung der Abschlüsse könnte ohne Weiteres auch durch eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden. PWC prüft die Gesellschaft seit mindestens fünf Jahren.
TOP 6 Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung (Zahl der Aufsichtsratsmitglieder)
Es bedarf hier keiner Erweiterung des Aufsichtsrats. Das nunmehr vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied steht ohnehin in einer Nähebeziehung zur Gesellschaft.
TOP 7 Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Es bedarf hier keiner Erweiterung des Aufsichtsrats. Das nunmehr vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied steht ohnehin in einer Nähebeziehung zur Gesellschaft.
TOP 8 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsbezüge
Eine Anpassung der Aufsichtsratsbezüge ist nicht angezeigt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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