HV-Tagesordnung von Eventim
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Eventim. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2016, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der ...
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... persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016
Die DSW wird für die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 stimmen.
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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Die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.50/Stammaktie sowie EUR 0.48/Vorzugsaktie und Gewinnvortrag des verbleibenden Betrags) begegnet keinen Bedenken.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016
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Die DSW wird die persönlich haftende Gesellschafterin für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
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Auch die Entlastung des Aufsichtsrats begegnet keinen Bedenken.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
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Die Prüfung der Abschlüsse könnte ohne Weiteres auch durch eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden. PWC prüft die Gesellschaft seit mindestens fünf Jahren.
TOP 6 Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung (Zahl der Aufsichtsratsmitglieder)
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Es bedarf hier keiner Erweiterung des Aufsichtsrats. Das nunmehr vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied steht ohnehin in einer Nähebeziehung zur Gesellschaft.
TOP 7 Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
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Es bedarf hier keiner Erweiterung des Aufsichtsrats. Das nunmehr vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglied steht ohnehin in einer Nähebeziehung zur Gesellschaft.
TOP 8 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsbezüge
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Eine Anpassung der Aufsichtsratsbezüge ist nicht angezeigt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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