HV-Tagesordnung von Eventim
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Eventim. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2017, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich ...
... haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017
Augenscheinliche Unrichtigkeiten, die einer Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen könnten, sind aus Aktionärsperspektive nicht ersichtlich. Der festzustellende Bilanzgewinn besteht zu 95.392 TEUR aus einem Jahresüberschuss, im Übrigen aus dem Gewinnvortrag. Ein Gewinnvortrag in dieser Höhe erscheint unproblematisch. Die DSW wird daher voraussichtlich zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die vorgeschlagene Ausschüttung von 0,59 € je Aktie bietet zwar nur eine unterdurchschnittliche Dividendenrendite. Über die Angemessenheit der Gewinnverwendung entscheiden allerdings die wirtschaftlichen Kennzahlen. Die DSW empfiehlt in der Regel eine Ausschüttung von 50 % des Jahresüberschusses. Dem entspricht der Vorschlag der Verwaltung. Die DSW wird zustimmen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017
Gegen eine Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin sprechende Gründe sind nicht ersichtlich. Pflichtverletzungen sind nicht bekannt geworden und die Gesellschaft hat im vergangenen Jahr erfolgreich gewirtschaftet. Die DSW empfiehlt entsprechend, der persönlich haftenden Gesellschafterin Entlastung zu erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Auch gegen die Entlastung des Aufsichtsrats sprechen keine ersichtlichen Gründe. Dem Aufsichtsrat kann daher Entlastung erteilt werden.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Die Verwaltung schlägt vor, die KPMG als Abschlussprüfer der Gesellschaft zu wählen. Problematisch sind die im Verhältnis zum Abschlussprüferhonorar im Jahr 2017 in Höhe von 402 TEUR hohen sonstigen Leistungen mit 295 TEUR. Dies rechtfertigt nach hiesiger Bewertung nicht der Umstand, dass die sonstigen Leistungen bereits bei erstmaliger Bestellung des Abschlussprüfers beauftragt waren. Allerdings scheinen die sonstigen Leistungen thematisch nicht in Konflikt mit den Prüfungsleistungen zu geraten. Sollte sich dies auf der Hauptversammlung bestätigen, kann die DSW empfehlen, der Bestellung des Abschlussprüfers zuzustimmen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und Schaffung bedingten Kapitals
Die Verwaltung schlägt einen Beschluss vor zur Ermächtigung über die Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und die Schaffung eines bedingten Kapitals. Mit maximal 20 % des Grundkapitals bleibt dieser Vorschlag isoliert in einem akzeptablen Rahmen. Auch der Umfang des vorgesehenen Bezugsrechtsausschlusses bis zu 10 % des Grundkapitals begegnet keinen Bedenken. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft bereits über ein genehmigtes Kapital von 50 % des Grundkapitals verfügt. Zusammengefasst überschreiten die damit einhergehenden Möglichkeiten die sinnvollen Rahmen und wären entsprechend abzulehnen. Schließlich ist noch zu berücksichtigen, dass das auslaufende Bedingte Kapital 2013, das ersetzt werden soll, noch auf nahezu 50 % des Grundkapitals lautete. Die Grundrichtung des Schrittes ist daher zu begrüßen und es kann eine Enthaltung zu diesem Tagesordnungspunkt erwogen werden.
TOP 8 Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen CTS Eventim AG & Co. KGaA und CTS Eventim Solutions GmbH
Es handelt sich bei der CTS Eventim Solutions GmbH um eine 100 %-ige Tochtergesellschafter und der Gewinnabführungsvertrag dient der Bildung einer steuerlichen Organschaft. Dieses Vorgehen ist sinnvoll und die DSW wird daher zustimmen.
TOP 9 Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen CTS Eventim AG & Co. KGaA und Ticket Online Sales & Service Center GmbH
Die Gesellschaft ist alleinige Gesellschafterin der Ticket Online Sales & Service Center GmbH und strebt eine steuerliche Organschaft an. Dies ist im hiesigen Fall sinnvoll, sodass die DSW eine Zustimmung empfehlen wird.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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