HV-Tagesordnung von Eventim
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Eventim am 12.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2019, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich ...
... haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
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TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019
Der Feststellung des Jahresabschlusses 2019 steht aus Sicht der DSW nichts entgegen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die Nichtausschüttung einer Dividende erscheint vor dem Hintergrund des Geschäftsgegenstandes der Gesellschaft vertretbar.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019
Die DSW wird die persönlich haftende Gesellschafterin für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Auch dem AR werden wir Entlastung erteilen.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Die DSW wird für die Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer der Gesellschaft stimmen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Die Erneuerung der Rückkaufermächtigung wird von der DSW mitgetragen.
TOP 8 Neufassung von § 11 Abs. 1 der Satzung (Zahl der Aufsichtsratsmitglieder)
Die DSW wird der Verkleinerung des Aufsichtsrats von vier auf drei Mitglieder zustimmen.
TOP 9 Neufassung von § 17 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung)
Die aufgrund der durch das ARUG II geänderten Gesetzeslage notwendige Satzungsänderung wird von der DSW unterstützt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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