HV-Tagesordnung von Eventim
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Eventim. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Einladung einschließlich Tagesordnung
Unterlagen zu TOP 1
Unterlagen zu TOP 8
Bericht des Vorstands zu TOP 8
Unterlagen zu TOP 9
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2010, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für ...
Ohne Beschlussfassung
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Die DSW wird der vorgeschlagenen Gewinnverwendung zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010.
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im Geschäftsjahr 2010 entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.
Auch den Aufsichtsrat wird die DSW entlasten.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011.
Hinsichtlich der Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers bestehen aus Sicht der DSW keine Bedenken.
TOP 6 Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds.
Die DSW stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.
TOP 7 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln sowie die entsprechenden Satzungsänderungen
Die DSW wird die vorgeschlagene Kapitalerhöhung mittragen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2009 und die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2011 zu im Wesentlichen gleichen Konditionen, also gegebenenfalls unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts ...
Die DSW wird für die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2009 sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2011 stimmen.
TOP 9 Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag der Gesellschaft mit der See Tickets Germany GmbH, Hamburg.
Es handelt sich um einen Unternehmensvertrag mit einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft und damit ohne Bewertungsrelevanz. Er wird aus steuerlichen Gründen und zur Optimierung der Konzernstruktur abgeschlossen. Bedenken hiergegen bestehen nicht.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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