HV-Tagesordnung von Dürr
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Dürr. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des ...
... Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2015
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird für die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 1.85/Aktie sowie Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) stimmen.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Auch dem Aufsichtsrat wird die DSW für 2015 Entlastung erteilen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Die Wahl von Ernst & Young zum (Konzern-)Abschlussprüfer begegnet keinen Bedenken und findet Zustimmung.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW wird die Wahlvorschläge der Verwaltung unterstützen.
TOP 7 Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktie
Letztlich wird die DSW auch dem vorgeschlagenen Aktienrückkaufprogramm zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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