HV-Tagesordnung von GEA Group
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von GEA Group. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts ...
... zum Geschäftsjahr 2014 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
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TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Nachdem die DSW auf der letzten Hauptversammlung die Erhöhung der Dividende angemahnt hat, freuen wir uns, dass den Aktionären nunmehr ein Anstieg der Dividende zugute kommt.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich die Entlastung verdient. 2014 war für die Gea Group ein Rekordjahr. Dies lässt die Verwaltung aber nicht in Passivität verfallen. Vielmehr wird die Gea neu aufgestellt und zukunftssicher gestaltet.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich die Entlastung verdient. 2014 war für die Gea Group ein Rekordjahr. Dies lässt die Verwaltung aber nicht in Passivität verfallen. Vielmehr wird die Gea neu aufgestellt und zukunftssicher gestaltet.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
Die Wahl des von der Verwaltung vorgeschlagenen Abschlussprüfers begegnet keinen Bedenken.
TOP 6 Aufhebung des Genehmigten Kapitals II gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 4 der Satzung
Gea hat sich verpflichtet, die Verwässerung der Altaktionäre bei jeglichen Kapitalmaßnahmen auf max. 10% zu begrenzen, wobei unterschiedliche Maßnahmen untereinander angerechnet werden, sodass die Interessen der Altaktionäre aus Sicht der DSW bestmöglich gewahrt bleiben.
TOP 7 Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals III mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Ergänzung der Satzung
Gea hat sich verpflichtet, die Verwässerung der Altaktionäre bei jeglichen Kapitalmaßnahmen auf max. 10% zu begrenzen, wobei unterschiedliche Maßnahmen untereinander angerechnet werden, sodass die Interessen der Altaktionäre aus Sicht der DSW bestmöglich gewahrt bleiben.
TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen, die Schaffung von bedingtem Kapital sowie entsprechende Satzungsänderung unter gleichzeitiger Aufhebung ...
... der entsprechenden Ermächtigung aus dem Jahre 2010 und des bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung
Gea
hat sich verpflichtet, die Verwässerung der Altaktionäre bei jeglichen
Kapitalmaßnahmen auf max. 10% zu begrenzen, wobei unterschiedliche Maßnahmen
untereinander angerechnet werden, sodass die Interessen der Altaktionäre aus
Sicht der DSW bestmöglich gewahrt bleiben.
TOP 9 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts
Die DSW sieht den Tagesordnungspunkt "Erwerb eigener Aktien" vollkommen losgelöst von weiteren, kapitalerhöhenden Maßnahmen. Insofern steht die Kombination der verschiedenen Kapitalmaßnahmen in der aktuellen Tagesordnung einer Zustimmung durch die DSW nicht im Wege. Unabhängig davon steht der Beschlussvorschlag zum Rückkauf eigener Aktien auch formell wie materiell im Einklang mit den DSW-Richtlinien.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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