HV-Tagesordnung von GEA Group
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von GEA Group. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts ...
... zum Geschäftsjahr 2016 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird dem Gewinnverwendungsbeschluss zustimmen. Die Ausschüttung liegt mit 0.80 € auf dem Niveau des Vorjahres (0,80 €). Damit liegt die Ausschüttungsquote im Rahmen der veröffentlichten Ausschüttungspolitik der Gesellschaft zwischen 40% und 50 %.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Gegen die Entlastung bestehen auf den ersten Blick keine Bedenken. Die DSW wird aber die genauen Umstände, die zur Gewinnwarnung geführt haben, intensiv hinterfragen.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Gegen die Entlastung bestehen keine Bedenken.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
Die DSW wird für die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers KPMG Berlin für die Gesellschaft und den Konzern stimmen.
TOP 6 Aufhebung des Genehmigten Kapitals I gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zum Ausgleich von Spitzenbeträgen und von Verwässerungseffekten ...
... zulasten der Gläubiger von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. -pflichten und entsprechende Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung
Die Beschlussvorlage umfasst ein Genehmigtes Kapital in Höhe von 77 Mio. € - das sind knapp 15% des Grundkapitals. Den Aktionären wird grundsätzlich ein Bezugsrecht eingeräumt. Ein Ausschluss des Bezugsrechtes soll ausnahmsweise zum Ausgleich von Spitzenbeträgen und/oder zugunsten der Optionsanleihen-Inhaber ermöglicht werden, soweit diesen bei der Ausübung ihres Optionsrechtes ein Bezugsrecht auf neue Aktien zustünde. Da sich die Gesellschaft auf einer der letzten Hauptversammlungen verpflichtet hat, die Ausgabe von Optionsanleihen auf max. 10% des Grundkapitals zu begrenzen, hat die DSW keine Bedenken, diesem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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