HV-Tagesordnung von Gerresheimer
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Gerresheimer am 08.06.2022 in virtueller Form.
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JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2018, des Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das ...

... Geschäftsjahr 2018 (1. Dezember 2017 – 30. November 2018)
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG

Die DSW wird dem Gewinnverwendungsbeschluss zustimmen, auch wenn die Ausschüttungsquote nach wie vor unter den Vorstellungen der DSW liegt.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Gegen die Entlastung beider Gremien bestehen keine Bedenken.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gegen die Entlastung beider Gremien bestehen keine Bedenken.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Die DSW unterstützt die Wahl von Deloitte zum Abschlussprüfer.
TOP 6 Neufassung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung

In der Gesamtschau wird der Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung zugestimmt. Auf ein Sitzungsgeld sollte aber verzichtet werden.
TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Neufassung von § 4 Absatz 4 der Satzung

Die DSW wird der Ermächtigung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals auch deshalb zustimmen, weil das Unternehmen in der Vergangenheit mit den erteilten Ermächtigungen verantwortungsbewusst umgegangen ist.
TOP 8 Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre, die Schaffung eines neuen ...

... bedingten Kapitals sowie eine entsprechende Neufassung von § 4 Absatz 5 der Satzung
Die DSW wird der Ermächtigung zur Schaffung eines neuen bedingten Kapitals auch deshalb zustimmen, weil das Unternehmen in der Vergangenheit mit den erteilten Ermächtigungen verantwortungsbewusst umgegangen ist.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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