HV-Tagesordnung von Gerresheimer
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Gerresheimer am 08.06.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2018, des Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das ...
... Geschäftsjahr 2018 (1. Dezember 2017 – 30. November 2018)
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG
Die DSW wird dem Gewinnverwendungsbeschluss zustimmen, auch wenn die Ausschüttungsquote nach wie vor unter den Vorstellungen der DSW liegt.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Gegen die Entlastung beider Gremien bestehen keine Bedenken.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Gegen die Entlastung beider Gremien bestehen keine Bedenken.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Die DSW unterstützt die Wahl von Deloitte zum Abschlussprüfer.
TOP 6 Neufassung der Aufsichtsratsvergütung und Satzungsänderung
In der Gesamtschau wird der Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung zugestimmt. Auf ein Sitzungsgeld sollte aber verzichtet werden.
TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Neufassung von § 4 Absatz 4 der Satzung
Die DSW wird der Ermächtigung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals auch deshalb zustimmen, weil das Unternehmen in der Vergangenheit mit den erteilten Ermächtigungen verantwortungsbewusst umgegangen ist.
TOP 8 Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre, die Schaffung eines neuen ...
... bedingten Kapitals sowie eine entsprechende Neufassung von § 4 Absatz 5 der Satzung
Die DSW wird der Ermächtigung zur Schaffung eines neuen bedingten Kapitals auch deshalb zustimmen, weil das Unternehmen in der Vergangenheit mit den erteilten Ermächtigungen verantwortungsbewusst umgegangen ist.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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