HV-Tagesordnung von Hella
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Hella. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst der Lageberichte für die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017/2018, einschließlich des erläuternden Berichts zu den ...
... Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts der HELLA GmbH & Co. KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017/2018
Die DSW wird für die Feststellung des Jahresabschlusses stimmen.
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW trägt die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 1.05/Aktie nebst Vorstrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) mit.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2017/2018
Die DSW wird die persönlich haftenden Gesellschafter für das abgelaufene Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018
Ebenso wird die DSW den Aufsichtsrat für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2017/2018
Auch dem Gesellschafterausschuss wird die DSW für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung erteilen.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019
Die Wahl von PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer der Gesellschaft begegnet keinen Bedenken.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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