Home » MDAX® » HELLA » Hauptversammlung » HV 2022 » Tagesordnung

HV-Tagesordnung von Hella

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Hella

am 30.09.2022 in Lippstadt.

Hier klicken: Jetzt DSW bevollmächtigen!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

Einladung

Geschäftsbericht 2021

Jahresabschluss 2021

Link zu weiteren HV Unterlagen

 


TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst des zusammengefassten Lageberichts für die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021/2022, einschließlich des erläuternden ...

DSW-Empfehlung: JA

... Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts der HELLA GmbH & Co. KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021/2022; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021/2022

 

Die DSW wird für die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, der einen Bilanzgewinn von EUR 54.920.638,95 ausweist, stimmen.

<p><img src="assets/images/iStock_000010466267Small-kleiner-als-800x600.jpg" alt="" width="217" height="185" /></p>
<p>&nbsp;</p>

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung des Bilanzgewinns, der die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,49 je Aktie und den Gewinnvortrag des Restbetrags vorsieht, folgen.


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird die persönlich haftende Gesellschafterin für das abgelaufene Geschäftsjahr entlasten.


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird auch die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.


TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses

DSW-Empfehlung: JA

Letztlich wird die DSW auch die Mitglieder des Gesellschafterausschusses für ihre Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.


TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird für die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr 2022 stimmen.


TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2021/2022

DSW-Empfehlung: NEIN

Die DSW plant gegen die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021/2022 zu stimmen. Der Gesellschafterausschuss hat im Geschäftsjahr 2021/2022 erneut ermessensbehaftete Anpassungen an der Vergütung der Geschäftsführung in Bezug auf die langfristige variable Vergütung (LTI-Tranche 2021/2022) vorgenommen, deren Notwendigkeit und Angemessenheit in Zweifel zu ziehen sind. Darüber hinaus wurde dem ausscheidenden Vorsitzenden der Geschäftsführung, Herrn Dr. Rolf Breidenbach, eine Abfindungszahlung gewährt, obwohl der Wunsch zur vorzeitigen Beendigung des Geschäftsführervertrags von ihm ausging und er offenbar auch nicht von der Kontrollwechselklausel im Dienstvertrag Gebrauch gemacht hat.


TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder der Geschäftsführung

DSW-Empfehlung: NEIN

Die DSW plant auch gegen die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder der Geschäftsführung zu stimmen. Aus Sicht der DSW ist die die Vergütungsstruktur nicht ausreichend auf die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, da ein substanzieller Teil der langfristigen variablen Vergütung einen effektiven Bemessungszeitraum von weniger als drei Jahren aufweist und die variable Vergütung somit insgesamt nicht überwiegend langfristig ausgestaltet ist. Der dem Gesellschafterausschuss eingeräumte Ermessenspielraum, „nach billigem Ermessen eine positive oder negative Korrekturanpassung“ an allen variablen Vergütungskomponenten vorzunehmen – von dem dieser in der Vergangenheit auch bereits mehrfach Gebrauch gemacht hat – erscheint weiterhin zu weitreichend. Letztlich erachtet die DSW die getroffenen Vereinbarungen zur Verlängerung beziehungsweise zum Aufschub des außerordentlichen Kündigungsrechts als nicht marktüblich.

 


TOP 9 Wahlen zum Gesellschafterausschuss

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird für Wahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für den Gesellschafterausschuss stimmen.


TOP 10 Wahlen zum Aufsichtsrat

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird für Wahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat stimmen.


TOP 11 Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird für die Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und die Erhöhung der Vergütung für den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats stimmen.


TOP 12 Beschlussfassung über Änderung von § 17 der Satzung und Einfügung eines neuen § 17a in die Satzung

DSW-Empfehlung: NEIN

Die DSW wird gegen die vorgeschlagenen Satzungsänderungen stimmen, die sowohl eine Flexibilisierung des Orts zur Durchführung künftiger Präsenz-Hauptversammlungen als auch eine auf fünf Jahre beschränkte Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Einberufung von virtuellen Hauptversammlungen vorsehen. Aus Sicht der DSW fehlt es dem Beschlussvorschlag zur virtuellen Hauptversammlung an jedweder Konkretisierung, beispielsweise im Hinblick auf die zukünftige Ausgestaltung des Rede-, Frage- und Nachfragerechts sowie eine mögliche Nutzung des Vorfelds der Hauptversammlung. Darüber erscheint eine grundlose Ermächtigung für den maximalen Zeitraum von fünf Jahren deutlich zu lang und nicht angezeigt.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

<p><img src="assets/images/iStock_000010466267Small-kleiner-als-800x600.jpg" alt="" width="217" height="185" /></p>
<p>&nbsp;</p>
HELLA GmbH & Co. KGaA
HV-Termin: 30.09.2022
WKN: A13SX2
Art: Inhaberaktie
Geschäftsjahr: 31. Mai