HV-Tagesordnung von Hugo Boss
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Hugo Boss. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HUGO BOSS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013, ...
... des Berichts des Aufsichtsrates, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2013
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Die Dividende lautete für das GJ 2012 auf 3,12 € und soll nunmehr laut Gewinnverwendungsbeschluss eine Dividende von 3,34 € betragen. Somit ergibt sich eine Steigerung zum Vorjahr in Höhe von 7 %. Damit liegt die Ausschüttungsquote bei 70 % des Bilanzgewinns und ist gemessen an den Kriterien der DSW – welche bei einer Ausschüttung von ca. 50 % liegt – zwar überdurchschnittlich, allerdings spiegelt sich hier die Unternehmensphilosophie wieder, wenn man vergleicht, dass der Konzern eine Umsatzsteigerung von 6 % im GJ 2013 erfahren hat, so dass diese Umsatzsteigerung fast 1:1 an die Anleger zurückgeführt wird und bei einer Eigenkapitalquote von 49 % völlig vertretbar ist. In diesem Zusammenhang sei ebenfalls erwähnt, dass aufgrund der hohen Eigenkapitalquote auch Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1,15 Mrd. ebenfalls unproblematisch und unbedenklich sind.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Die vorbenannte Umsatzsteigerung resultiert aus der guten Positionierung am Markt, auch wenn sich das Asiengeschäft nicht wie prognostiziert entwickelte. Ebenfalls ist anzumerken, dass die anvisierte ungefähre stabile Entwicklung im Großhandel nicht eingehalten werden konnte, sondern dieser Vertriebskanal im Berichtsjahr sogar um 6 % zurückgegangen ist. In Anbetracht der schwierigen weltwirtschaftlichen Situation und den Schwierigkeiten vor allem im ersten Quartal sind diese beiden Faktoren zu vernachlässigen. Gerade im Vertriebskanal des Großhandels muss festgestellt werden, dass dieser mit einem Umsatz von einer knappen Milliarde nach wie vor sehr gut und bemerkenswert ist. In allen anderen Segmenten konnte die HUGO BOSS AG Marktanteile dazu gewinnen – etwa im konzerneigenen Einzelhandel – und die wichtigen Kennzahlen verbessern. Die HUGO BOSS AG steht finanziell sehr gut da und kann bei Weitem als solide bezeichnet werden, wie auch das Unternehmen strategisch sehr gut positioniert ist.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat hat hier seine Kontrollpflichten vollumfänglich wahrgenommen. Die Risiken des Unternehmens sind bekannt und der Aufsichtsrat weiß auch mit diesen umzugehen. Hervorzuheben ist ebenfalls, dass der Aufsichtsrat hier von den Vorschriften des AktG (insbesondere § 107 Abs. 3 AktG) Gebrauch macht und sich zur Steigerung der Effizienz in verschiedene Ausschüsse gliedert, wo weiter Ressourcen gebündelt und weitere Expertise geschaffen wird und somit sichergestellt werden konnte, dass der Aufsichtsrat seine Pflichten mit Sorgfalt wahr nimmt.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht ...
... für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2014
Es spricht nichts gegen die Bestellung des Abschlussprüfers. Dieser ist nach wie vor unabhängig, da der Abschlussprüfer erst vor zwei Jahren gewechselt wurde. Auch die gestiegenen Kosten von 527.000 € auf 581.000 € sprechen nicht gegen die Wahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Zum Einen nämlich verhält es sich so, dass die Kosten absolut im Rahmen liegen, gemessen an den Kosten vergleichbarer Unternehmen. Darüber hinaus liegt die Verteuerung darin begründet, dass der Konzernabschluss durch die Konzernvergrößerung umfangreicher und folglich auch teurer wurde.
TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung
Durch das genehmigte Kapital ermächtigt die HV den Vorstand für längstens 5 Jahre das Grundkapital der Gesellschaft bis maximal 50 % des bisherigen Grundkapitals zu erhöhen. Die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und Sacheinlagen soll auf insgesamt 20 % des Grundkapitals beschränkt werden. Dies ist aus Sicht der DSW bei der Gesellschaft akzeptabel und findet Zustimmung.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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