HV-Tagesordnung von Jungheinrich
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Jungheinrich. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
An der Börse sind ausschließlich stimmrechtslose Vorzugsaktien notiert!
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2015

Die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung ist aus Sicht der DSW akzeptabel.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Gegen die Entlastung des Vorstands bestehen keine Bedenken.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Gegen die Entlastung des Aufsichtsrats bestehen ebenfalls keine Bedenken.
TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

Die für den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten werden von der DSW unterstützt.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Wahl von Deloitte & Touche stehen aus Sicht der DSW keine Bedenken entgegen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft

Die Neueinteilung des Grundkapitals ist aus Sicht der DSW akzeptabel.
TOP 8 Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 sowie § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben

Die DSW wendet sich gegen das vorgeschlagene Opting-out. Eine solche Befreiung ist nicht sachgerecht. Nach deutschem Aktienrecht obliegt die Festlegung der Vorstandsvergütung letztendlich gerade nicht den Aktionären als Eigentümern der Gesellschaft, sondern dem Aufsichtsrat. Den Anteilseignern bleibt damit nur die Nachkontrolle, ob die Höhe der Vergütung für jedes einzelne Vorstandsmitglied in einem sachgerechten Verhältnis zu seinem Aufgabengebiet, seiner persönlichen Zielerreichung und dem Unternehmenserfolg stand, also in der Diktion des Aktiengesetzes „angemessen“ war. Nicht zuletzt wird mit diesem Vorschlag die auch durch die EU-Kommission angestrebte, erhöhte Transparenz bei der Vorstandsvergütung ausgehebelt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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