HV-Tagesordnung von Jungheinrich
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Jungheinrich am 10.05.2022 in virtueller Form.
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JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
An der Börse sind ausschließlich stimmrechtslose Vorzugsaktien notiert!
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2018

Vorzugsaktionäre haben bei diesem TOP kein Stimmrecht.
Die DSW befürwortet die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorzugsaktionäre haben bei diesem TOP kein Stimmrecht.
Der Entlastung des Vorstands stünde aus Sicht der DSW nichts im Wege.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorzugsaktionäre haben bei diesem TOP kein Stimmrecht.
Auch einer Entlastung des Aufsichtsrates stünde nichts im Wege.
TOP 5 Wahl zum Aufsichtsrat

Vorzugsaktionäre haben bei diesem TOP kein Stimmrecht.
Der CEO Hans-Georg Frey soll direkt aus dem Vorstandsvorsitz in den AR-Vorsitz gewählt werden. Seine Kompetenz steht außer Frage, jedoch ist ein solcher Wechsel nach dem Willen des Gesetzgebers in dieser Konstellation gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 5 AktG zwar möglich (auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25% der Stimmrechte halten), jedoch ist ein solcher Wechsel ohne „cooling off Periode“ nicht unproblematisch. Dies wird durch die DSW auf der HV kritisch thematisiert, würde im Ergebnis in dieser speziellen Konstellation den Vorschlag jedoch billigen.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Vorzugsaktionäre haben bei diesem TOP kein Stimmrecht.
Letztlich hätte die DSW keine Bedenken hinsichtlich der Wahl des von der Verwaltung vorgeschlagenen Abschlussprüfers.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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