HV-Tagesordnung von Kion Group
![]() |
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Kion Group. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Ergänzende Unterlagen zu TOP 6
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der KION GROUP AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach ...
![](assets/images/shading.png)
... §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015
![](assets/images/tick.png)
Die DSW wird für die vorgeschlagene Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.77/Aktie stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der KION GROUP AG für das Geschäftsjahr 2015
![](assets/images/tick.png)
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der KION GROUP AG für das Geschäftsjahr 2015
![](assets/images/tick.png)
Auch den Aufsichtsrat wird die DSW für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
![](assets/images/tick.png)
Die DSW wird dem Vorschlag der Verwaltung, Deloitte & Touche zum Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr sowie für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten zu wählen, zustimmen.
TOP 6 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
![](assets/images/tick.png)
Auch wird die DSW der Wahl von Frau Dr.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Christina Reuter in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zustimmen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Erwerbsrechten
![](assets/images/tick.png)
Die Rückkaufermächtigung ist akzeptabel. Die DSW wird zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
<p> </p>