HV-Tagesordnung von LEG Immobilien
![]() |
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von LEG Immobilien. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Ergänzende Unterlagen zu TOP 5
Ergänzende Unterlagen zu TOP 6
Ergänzende Unterlagen zu TOP 8
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der LEG Immobilien AG und des Konzerns, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach ...

... §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

Die DSW wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2017

Es bestehen keine Bedenken gegen die Entlastung des Vorstands angesichts der positiven Entwicklung der Gesellschaft in wesentlichen Punkten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2017

Es bestehen keine Bedenken gegen die Entlastung des Aufsichtsrats angesichts der positiven Entwicklung der Gesellschaft in wesentlichen Punkten.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Die DSW wird der Wahl des von der Verwaltung vorgeschlagenen Abschlussprüfers zustimmen. Es werden ergänzende Aussagen darüber erbeten, wie den gesetzlichen Vorgaben bezüglich regelmäßigem Wechsel des Abschlussprüfers Rechnung getragen wird.
TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

Die DSW wird der (Wieder-) Wahl der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder zustimmen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung

Mit dem Sitzungsgeld wird weiterhin an einem relevanten Teil variabler Vergütung festgehalten. Da die Grundvergütung erheblich gesteigert werden soll, ist dazu eine konkrete Erläuterung und Begründung erforderlich. Die DSW wird ihr Abstimmverhalten von den Aussagen der Verwaltung in der Hauptversammlung abhängig machen.
TOP 8 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der von der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht, ...

... die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Änderung des Bedingten Kapitals 2013/2017 und entsprechende Satzungsänderung
Eine ergänzende Erläuterung, wie einer "Verwässerung" des Anteilsbesitzes im Falle des Bezugsrechtsausschlusses entgegengewirkt wird (Begrenzung, gegenseitige Anrechnung), ist aus Sicht der DSW erforderlich.
TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 und entsprechende Satzungsänderung

Eine ergänzende Erläuterung, wie einer "Verwässerung" des Anteilsbesitzes im Falle des Bezugsrechtsausschlusses entgegengewirkt wird (Begrenzung, gegenseitige Anrechnung), ist aus Sicht der DSW erforderlich.
TOP 10 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Die DSW wird zustimmen, da es sich im Wesentlichen um die Bestätigung des bestehenden Vergütungssystems handelt.
TOP 11 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der LEG Immobilien AG als Organträgerin und der LEG Holding GmbH

Gegen den vorgeschlagenen Unternehmensvertrag bestehen aus Sicht der freien Aktionäre keine Bedenken.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
<p> </p>