HV-Tagesordnung von Nemetschek
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Nemetschek. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der Nemetschek SE und des Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des ...

... Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird für die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.65/Aktie sowie Gewinnvortrag des verbleibenden Betrags) stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Die Entlastung des Vorstands begegnet aus Sicht der DSW keinen Bedenken.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die DSW wird auch den Aufsichtsrat für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Die DSW wird für die Wahl von Ernst & Young zum Abschlussprüfer der Gesellschaft stimmen.
TOP 6 Wahl des Aufsichtsrats

Die DSW wird die Wahl der von der Verwaltung für den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten mittragen.
TOP 7 Vergütung des ersten Aufsichtsrats der Nemetschek SE

Die DSW wird diesem Tagesordungspunkt zustimmen.
TOP 8 Änderung von § 15 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

Die DSW plant, auch der Satzungsänderung zur Vergütung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
TOP 9 Änderung von § 10 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)

Die DSW wird der Erweiterung des Aufsichtsrates auf vier Mitglieder zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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