HV-Tagesordnung von Rheinmetall
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Rheinmetall. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben ...

... gem. § 289 Absatz 4 und 5 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2017
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

Die DSW wird für den Gewinnverwendungsvorschlag stimmen, auch wenn die Ausschüttungsquote hinter der DSW-Forderung zurückbleibt.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Gegen eine Entlastung beider Gremien bestehen aus Sicht der DSW keinerlei Bedenken.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Gegen eine Entlastung beider Gremien bestehen aus Sicht der DSW keinerlei Bedenken.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Die DSW unterstützt die Wahl von PwC zum Abschlussprüfer.
TOP 6 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung

Eine Erhöhung der Grundvergütung auf 80.000 € für Aufsichtsratsmitglieder ist in der Gesamtbetrachtung angemessen. Die DSW wird deshalb für die Anpassung und die entsprechende Satzungsänderung stimmen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von zwei Unternehmensverträgen

Der Abschluss der beiden Unternehmensverträge hat im wesentlichen steuerliche Gründe. Die DSW wird auch diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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