HV-Tagesordnung von Sixt
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Sixt. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB ...
... und zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
<p> </p>
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der vorgeschlagenen Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 1.00/Stammaktie bzw. EUR 1.02/Vorzugsaktie sowie Einstellung eines Betrags von EUR 7 Mio. in die Gewinnrücklagen und Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt Aktiengesellschaft und des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2013
Die Entlastung des Vorstands begegnet keinen Bedenken.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Aktiengesellschaft und des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2013
Auch den Aufsichtsrat wird die DSW für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Die DSW wird für die Wahl von Deloitte & Touche zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr stimmen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung des ersten Aufsichtsrats der Sixt SE
Die DSW wird dem Vergütungsvorschlag für den ersten SE-Aufsichtsrat zustimmen.
TOP 7 Beschlussfassung zur Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2, 315a Abs. 1 HGB in Verbindung mit Art. 61 SE-VO
Die DSW wird gegen das vorgeschlagene Opting-out stimmen. Eine solche Befreiung ist nicht sachgerecht. Nach deutschem Aktienrecht obliegt die Festlegung der Vorstandsvergütung letztendlich gerade nicht den Aktionären als Eigentümern der Gesellschaft, sondern dem Aufsichtsrat. Den Anteilseignern bleibt damit nur die Nachkontrolle, ob die Höhe der Vergütung für jedes einzelne Vorstandsmitglied in einem sachgerechten Verhältnis zu seinem Aufgabengebiet, seiner persönlichen Zielerreichung und dem Unternehmenserfolg stand, also in der Diktion des Aktiengesetzes „angemessen“ war.
TOP 8 Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals und eine entsprechende Änderung ...
... der Satzung in § 4 (Grundkapital) (zugleich gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)
Die DSW wird der vorgeschlagenen Kapitalmaßnahme zustimmen.
TOP 9 Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8 betreffend eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss ...
... des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital)
Auch für die vertretenen Vorzugsaktionäre wird die DSW der Kapitalmaßnahme zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
<p> </p>