HV-Tagesordnung von Sixt
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Sixt. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB ...
... sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der vorgeschlagenen Bilanzgewinnverwendung zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2015
Die Entlastung des Vorstands begegnet keinen Bedenken.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2015
Auch den Aufsichtsrat wird die DSW für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2016
Die DSW hat keine Bedenken hinsichtlich der Wahl von Deloitte & Touche zum Abschlussprüfer der Gesellschaft.
TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigungen gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien und die Erteilung einer neuen Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ...
... mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss
Die Rückkaufermächtigung ist akzeptabel und findet Zustimmung.
TOP 7 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugs- bzw. Andienungsrechts der Aktionäre
Auch die flankierende Rückkaufermächtigung über Derivate hält die von der DSW als akzeptabel angesehenen Grenzen ein.
TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital); ...
... zugleich gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre
Der Neuausgabe von Vorzugsaktien steht die DSW wegen des Grundsatzes „one share – one vote“ kritisch gegenüber. Das Bezugsrecht für die Bedienung von Wandlungs-/Optionsrechten kann für Aktien mit einem anteiligen Betrag vom GK von 20% ausgeschlossen werden.
TOP 9 Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8 betreffend die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung ...
... zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital)
Ebenso wird die DSW hier nicht zustimmen.
TOP 10 Beschlussfassung über eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals und eine entsprechende Änderung ...
... der Satzung in § 4 (Grundkapital); zugleich gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre
Auch diese Kapitalmaßnahme ist aus Sicht der DSW akzeptabel.
TOP 11 Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 10 betreffend eine Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit Ermächtigung zum Ausschluss ...
... des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals und eine entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital)
Gleiches gilt für die gesonderte Zustimmung der Vorzugsaktionäre zu der v.g. Kapitalmaßnahme.
TOP 12 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Sixt SE und der SXT Projects and Finance GmbH
Letztlich begegnet auch der vorgeschlagene Unternehmensvertrag mit einer 100%-igen Tochtergesellschaft aus Sicht der freien Aktionäre keinen Bedenken.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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