HV-Tagesordnung von Software
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Software am 17.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Software Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 nebst zusammengefasstem Lagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den ...
... Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB (in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Von einem Bilanzgewinn i.H.v. 128.479.437,18 EUR werden 56.224.715,64 EUR als Dividende ausgeschüttet (0,76 EUR je Aktie) und 72.254.721,54 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Angesichts der derzeit grassierenden COVID-19-Pandemie und deren noch schwer absehbaren wirtschaftlichen Folgen ist dies nachvollziehbar und die Aktionäre werden ausreichend am Erfolg der Gesellschaft beteiligt.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Es wurde wie bereits im Vorjahr ein gutes Jahresergebnis erwirtschaftet und es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Gegen die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer bestehen keine Einwände - weder mit Blick auf die Rotationsregelungen noch auf die Abschlussprüferkosten.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Ralf Dieter, Stuttgart
Ablehnung
Herr Ralf Dieter besitzt die erforderlichen Qualifikationen/Kompetenzen als Aufsichtsratsmitglied. Jedoch ist die zeitliche Verfügbarkeit hier als problematisch anzusehen. So ist Herr Dieter zugleich Vorstandsvorsitzende der Dürr AG (im Übrigen ein Kunde und Joint Venture-Kooperationspartner der Gesellschaft) und hat zugleich das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der börsennotierten HOMAG Group AG, sowie des Aufsichtsratsmitglieds der Körber AG inne. Ferner hält Herr Dieter darüber hinaus weitere Mandate innerhalb des Dürr-Konzerns (wobei diese nicht näher spezifiziert werden). Angesichts dieser Mandatsfülle bestehen an der zeitlichen Verfügbarkeit des Herrn Dieter für ein Aufsichtsratsmandat bei der Software AG ernstliche Zweifel.
Ursula Soritsch-Renier, Wien
Zustimmung
Frau Ursula Soritsch-Renier besitzt die erforderlichen Qualifikationen/Kompetenzen als Aufsichtsratsmitglied. Sie weißt kein ersichtliches Abhängigkeitsverhälts mit anderen maßgeblichen anderen Gesellschaften auf und hat keine weiteren Mandate in Verwaltungsgremien anderer Gesellschaften.
Karl-Heinz Streibich, Frankfurt
Zustimmung
Herr Karl-Heinz Streibich besitzt die erforderlichen Qualifikationen/Kompetenzen als Aufsichtsratsmitglied. Jedoch ist die zeitliche Verfügbarkeit von Herrn Streibich genau zu betrachten und innerhalb der Hauptversammlung durch die Gesellschaft näher darzulegen. Herr Streibich ist jedoch durch seine langjährige Erfahrung und sein Branchen-Know-how eine Bereicherung des Kontrollgremium. Die Cooling-off-Periode, welche von der DSW sehr genau betrachtet wird, ist vorliegend lediglich um 36 Tage unterschritten, was aufgrund der Expertise des Kandidaten vorliegend ausnahmsweise toleriert wird, aber besonders beobachtet werden wird.
Markus Ziener, Seeheim-Jugenheim
Zustimmung
Herr Markus Ziener besitzt die erforderlichen Qualifikationen/Kompetenzen als Aufsichtsratsmitglied. Er ist Finanzvorstand der Software AG Stiftung, die ein wesentlich an der Gesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absatz 6 – 8 DCGK 2017 darstellt, jedoch ist die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates dadurch nach diesseitiger Einschätzung nicht gefährdet. Herr Ziener besitzt lediglich zwei externe Mandate als Aufsichtsrat bzw. Verwaltungsrat.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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