HV-Tagesordnung von Software
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Software am 17.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Link zu weiteren HV Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Software AG zum 31. Dezember 2021 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 nebst zusammengefasstem Lagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben ...
... nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 65.451.298,23 EUR soll in Höhe von 56.224.715,64 EUR als Dividende ausgeschüttet (0,76 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie) und in Höhe von 9.226.582,59 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Hiergegen bestehen keine Bedenken.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Der Vorstand hat auch in der Pandemiezeiten die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt und ein gutes Jahresergebnis erreicht.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde nach Durchführung des gesetzlichen vorgesehenen Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer von Prüfungsausschuss den Aufsichtsrat empfohlen. Dieser Wechsel des Abschlussprüfer wurde seitens der DSW seit Jahren gefordert und nunmehr tatsächlich umgesetzt.
TOP 6 Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht stellt anschaulich anhand der Vorjahresvergleichswerte die Vergütungsstruktur dar. Gegen dieses Bericht bestehen keine Bedenken.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Das Vergütungssystem des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten zusammen. Zu den erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten zählt die Grundvergütung (Festvergütung: 32% mit Nebenleistungen und Versorgungszusagen der Ziel- Gesamtvergütung). Die erfolgsabhängige Vergütungskomponente beinhaltet sowohl die kurzfristig orientierte variable Vergütung in der Form eines STI (entspricht 25% der Ziel-Gesamtvergütung) als auch die langfristig orientierte variable Vergütung in Form eines LTI mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage (entspricht 43% der Ziel-Gesamtvergütung). Der STI ist dabei zu 75% von finanziellen Unternehmenszielen, zu 15% von individuellen finanziellen oder nichtfinanziellen Zielen der jeweiligen Vorstände und zu 10% von ESG-Zielen abhängig. Gegen dieses System bestehen ausdrücklich keine Bedenken.
TOP 8 Wahlen zum Aufsichtsrat
In fachlicher Hinsicht ist Herr Lucas für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Lucas ist zwar auch Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien und Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
In fachlicher Hinsicht ist Herr Collmann für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Collmann ist weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Vor diesem Hintergrund dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
In fachlicher Hinsicht ist Herr Whitehurst für das Amt eines Aufsichtsrates qualifiziert. Herr Whitehurst ist zwar auch Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien und Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, dennoch dürfte die zeitliche Verfügbarkeit derzeit gewährleistet sein.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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