HV-Tagesordnung von Ströer
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Ströer. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Ergänzende Unterlagen zu TOP 4
Ergänzende Unterlagen zu TOP 6 und 8
Ergänzende Unterlagen zu TOP 11
TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach ...

... §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr, Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015
Aktuell plant die DSW, für die Feststellung des Jahresabschlusses zu stimmen.
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird für die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Vorstand

Genauer zu hinterfragen sein werden die von Muddy Waters erhobenen Vorwürfe gegen Ströer. Die DSW wird ihr Abstimmverhalten von den Aussagen der Verwaltung hierzu in der Hauptversammlung abhängig machen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Entlastung des Aufsichtsrats begegnet keinen Bedenken.
TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Die Nichtprüfungsleistungen übersteigen die Prüfungsleistungen deutlich, ohne dass eine genauere Erklärung hierzu im Geschäftsbericht erfolgt. Deren Höhe ist vor dem Hintergrund der Vielzahl an kürzlich getätigten Akquisitionen zu hinterfragen. Die DSW wird ihr Abstimmverhalten von den Erläuterungen der Verwaltung in der Hauptversammlung abhängig machen.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

Bei einzelnen Kandidaten haben wir erhebliche Bedenken an deren Unabhängigkeit. Es wird in der Hauptversammlung zu klären sein, ob mindestens die Hälfte der vorgeschlagenen Kandidaten als unabhängig angesehen kann. Die DSW wird ihr Abstimmverhalten von den Aussagen in der Hauptversammlung abhängig machen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 10, § 11 und § 12 der Satzung

Die Satzungsanpassung ist notwendig, um den Anforderungen des Mitbestimmungsgesetzes zu genügen. Die DSW wird zustimmen.
TOP 8 Neuwahl des Aufsichtsrats

Bei einzelnen Kandidaten haben wir erhebliche Bedenken an deren Unabhängigkeit. Es wird in der Hauptversammlung zu klären sein, ob mindestens die Hälfte der vorgeschlagenen Kandidaten als unabhängig angesehen kann. Die DSW wird ihr Abstimmverhalten von den Aussagen in der Hauptversammlung abhängig machen.
TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung

Die Satzungsänderung ist unproblematisch.
TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung der Bedingungen zur Ausgabe von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2013

Die Anpassung ist sinnvoll und findet die Zustimmung der DSW.
TOP 11 Beschlussfassung über die Zustimmung zu Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften

Die DSW wird den Gewinnabführungsverträgen mit 100%igen Tochtergesellschaften zustimmen.
TOP 12 Beschlussfassung über die Ermächtigung der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2016 und entsprechende Satzungsänderung

Die vorgeschlagene Ermächtigung kommt zur Unzeit. Nach den Akquisitionen der Vergangenheit sollte zunächst eine Konsolidierung erfolgen. Dies gilt umso mehr, wenn man den aktuell (hohen) Kurswert der Aktie berücksichtigt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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