HV-Tagesordnung von Talanx
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Talanx. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Das geänderte Vergütungssystem lässt nicht eindeutig erkennen, wo künftig die Obergrenze (Cap) für die jeweilige Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder liegt. Es ist von der Verwaltung angekündigt, dass die geänderte Vergütungsstruktur während der Hauptversammlung noch weiter erläutert wird. Sollte dabei eine akzeptable Obergrenze kommuniziert werden, würden wir zustimmen.
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TOP 2 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 und Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zwar schüttet das Unternehmen weniger als 50 % des Konzernergebnisses aus (nämlich 42 % bezogen auf das Konzernergebnis nach Steuern und Minderheiten). Damit liegt das Unternehmen aber im Rahmen seiner kommunizierten Dividendenstrategie von 35 % - 45 %. Das Unternehmen benötigt zudem Kapital, um sein weiteres Wachstum finanzieren zu können. Auch im Branchenvergleich kann die vorgeschlagene Dividende bestehen. Mithin halten wir den Dividendenvorschlag für annehmbar.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Es sind keine Gründe erkennbar, welche es als sinnvoll erachten lassen, den Vorstand nicht zu entlasten. Vielmehr hat der Vorstand das Unternehmen trotz einiger Widrigkeiten beim Börsengang gut weiterentwickelt. Auch der Kurs hat seitdem eine gute Entwicklung genommen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten nachgekommen. Im Hinblick auf die geänderte Vergütungsstruktur für den Vorstand wäre die transparente Mitteilung einer Obergrenze für die Bezüge des Vorstandes wünschenswert gewesen. Dennoch ist aus unserer Sicht eine Entlastung des Aufsichtsrates angebracht.
TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013
Der Abschlussprüfer hat zwar nicht unerhebliche Beträge für die sonstigen Leistungen neben seiner Prüfungsleistung erhalten, diese Beträge dürften sich jedoch durch den Börsengang und einige größere Akquisitionen rechtfertigen. Derzeit besteht jedenfalls kein Zweifel an der Objektivität des Abschlussprüfers, weshalb eine Wiederwahl gerechtfertigt wäre.
TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung
Sollte diese Satzungsänderung angenommen werden, kommt es aufgrund der mittlerweile geänderten Vorschriften zum Wertpapierhandelsgesetz nicht zu einer erheblichen Einschränkung der Transparenz. Im Hinblick auf das potentielle Einsparvolumen durch diese Maßnahme, welches durchaus in einem sechsstelligen Bereich liegen könnte, halten wir diese Satzungsänderung für annehmbar.
TOP 8 Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats
Den Wahlvorschlägen kann sämtlich zugestimmt werden. Sämtliche Wahlvorschläge lassen grundsätzlich eine hohe Befähigung erkennen. Außer den Vorschlägen Dr. Jung, Lohmann, Steiner haben alle weiteren Vorschläge bereits mindestens eine Amtsperiode im Aufsichtsrat hinter sich und durch ihre bisherigen Maßnahmen weitestgehend bewiesen, dass sie geeignet sind. Die neu zu Wählenden dürften ebenfalls geeignet sein. Eine umfassende Vorstellung dieser Personen im Rahmen der Hauptversammlung vor der Aussprache wäre jedoch wünschenswert.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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