HV-Tagesordnung von Talanx
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Talanx. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 und Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben ...
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... nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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Es werden zwar weniger als 50 % des Bilanzgewinns (Konzern) ausgeschüttet (ca. 40 %). Dies liegt aber völlig im Rahmen der zuvor bekannten Dividendenstrategie und ist damit zustimmungsfähig.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
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Das Unternehmen hat erneut sehr gute Zahlen vorgelegt, an denen auch der Vorstand seinen Anteil haben dürfte. Eine Entlastung ist mangels entgegenstehender Anhaltspunkte angebracht.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
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Der Aufsichtsrat hat den Vorstand auch in diesem Jahr sehr gut überwacht. Auch hier ist eine Entlastung angebracht.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2014
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Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Widerwahl des Abschlussprüfers sprechen würde.
TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Änderungsvertrags zu einem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Talanx Asset Management GmbH
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Dieser Tagesordnungspunkt ist einer aktuellen Änderung des Aktiengesetzes geschuldet. Ohne die Änderung dieser Verträge läuft die Gesellschaft Gefahr, unnötigerweise höher besteuert zu werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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