HV-Tagesordnung von Talanx
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Talanx. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013 und Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben ...
... nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Es werden zwar weniger als 50 % des Bilanzgewinns (Konzern) ausgeschüttet (ca. 40 %). Dies liegt aber völlig im Rahmen der zuvor bekannten Dividendenstrategie und ist damit zustimmungsfähig.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Das Unternehmen hat erneut sehr gute Zahlen vorgelegt, an denen auch der Vorstand seinen Anteil haben dürfte. Eine Entlastung ist mangels entgegenstehender Anhaltspunkte angebracht.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand auch in diesem Jahr sehr gut überwacht. Auch hier ist eine Entlastung angebracht.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2014
Es ist kein Grund erkennbar, der gegen eine Widerwahl des Abschlussprüfers sprechen würde.
TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Änderungsvertrags zu einem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Talanx Asset Management GmbH
Dieser Tagesordnungspunkt ist einer aktuellen Änderung des Aktiengesetzes geschuldet. Ohne die Änderung dieser Verträge läuft die Gesellschaft Gefahr, unnötigerweise höher besteuert zu werden.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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