HV-Tagesordnung von Talanx
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Talanx. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2014, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des ...
... erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Es werden zwar nicht die, von der DSW angestrebten 50% des Bilanzgewinns ausgeschüttet. Jedoch liegt die Dividende im oberen Bereich der kommunizierten Dividendenstrategie und das Unternehmen befindet sich in einer Wachstumsphase, was einen höheren Einbehalt rechtfertigt.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Leider haben einige Unternehmensbereiche im letzten Geschäftsjahr durchaus mit Problemen zu kämpfen gehabt. So kam es beispielsweise zu einer größeren Häufung von Großschäden in Deutschland im Unternehmensversicherungsbereich. Auch andere Bereiche – speziell in Deutschland und speziell im Privatkundenbereich – haben sich nicht wie erhofft entwickelt. Der Vorstand hat jedoch deutlich gemacht, dass er auf diese Probleme angemessen reagiert und hat die erforderlichen Gegenmaßnahmen getroffen. Im Großen und Ganzen kann man mit den Ergebnissen daher durchaus zufrieden sein, auch angesichts der Niedrigzins-Phase im Euro Raum, welche der Talanx schwer zu schaffen macht.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten ganz offensichtlich nachgekommen und hat den Vorstand sehr gut beraten und überwacht.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2015
Es ist kein Grund ersichtlich, der gegen eine Widerwahl des Abschlussprüfers sprechen müsste.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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