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HV-Tagesordnung von Talanx

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Talanx

am 05.05.2022 in virtueller Form.

Hier klicken: Jetzt DSW bevollmächtigen!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

Einladung

Geschäftsbericht 2021

Jahresabschluss 2021

Link zu weiteren HV Unterlagen

 


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

ohne Beschluss

 

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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

DSW-Empfehlung: JA

Die Ausschüttung in Höhe von 40 % des Konzerngewinns entspricht der Dividendenstrategie.


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

DSW-Empfehlung: JA

Die wesentlichen Geschäftskennzahlen sind wieder gut. Es sind zudem keine Verfehlungen erkennbar.


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

DSW-Empfehlung: JA

Der Aufsichtsrat scheint den Vorstand gut ausgewählt und überwacht zu haben.


TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen und Zwischenlageberichten

DSW-Empfehlung: JA

Es ist kein Grund ersichtlich, der gegen PWC sprechen würde.


TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

DSW-Empfehlung: JA

Der Bericht ist hinreichend transparent.


TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts und Aufhebung der bisherigen Ermächtigung

DSW-Empfehlung: JA

Die Kriterien der DSW werden eingehalten: insbesondere darf die Anzahl neuer Aktien 10 % nicht überschreiten.


TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien und Aufhebung der bisherigen Ermächtigung

DSW-Empfehlung: JA

Die Kriterien der DSW werden eingehalten. Insbesondere ist dies ebenfalls auf nur maximal 10 % vom Grundkapital begrenzt (kumulativ mit TOP 7).


TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Namensschuldverschreibungen mit bedingten Wandlungspflichten und der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines bedingten Kapitals I, über die Änderung der Satzung ...

Enthaltung

... sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und des bestehenden bedingten Kapitals I

 

Die Zielrichtung dieser Regelung wird leider nicht ganz klar. Wir gehen derzeit davon aus, dass es sich dabei um eine Erneuerung des TOP 8 aus dem Jahre 2017 handelt. Schon damals war diese Regelung allerdings nicht unproblematisch, auch wenn es sich um einen reinen Vorratsbeschluss handelt. Zum Einen kann der Vorstand davon selbstverständlich dennoch Gebrauch machen. Zum anderen kann dadurch gegebenfalls ein Vorteil des Hauptaktionärs gegenüber den Kleinaktionären entstehen, da das Bezugsrecht vollständig ausgeschlossen werden kann. Ohne weitere und genauere Erklärung halten wir diese Regelung daher für problematisch.


TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen (Wandel- und Optionsanleihen) und Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit der Möglichkeit zur Verbindung mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder ...

DSW-Empfehlung: JA

... (bedingten) Wandlungspflichten sowie nachrangiger Finanzinstrumente ohne Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten, soweit sie § 221 AktG unterfallen, und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines bedingten Kapitals II, über die Änderung der Satzung sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und des bestehenden bedingten Kapitals II

 

Die Kriterien der DSW werden eingehalten, insbesondere ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Es kann zwar ausgeschlossen werden, allerdings begrenzt auf bis zu 10 % des Grundkapitals.


TOP 11 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechender Änderung der Satzung sowie die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals

DSW-Empfehlung: JA

Die Kriterien der DSW werden eingehalten. Insbesondere ist ein etwaiger Bezugsrechtsausschluss auf 10 % begrenzt.


TOP 12 Beschlussfassung über die Möglichkeit zur Verwendung eines Teils des genehmigten Kapitals zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen und entsprechende Änderung der Satzung

DSW-Empfehlung: JA

Es ist dies ein gutes Instrument zur Mitarbeiterförderung. Es ist zudem eine Begrenzung auf 2,5 Mio. € festgeschrieben.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

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Talanx AG
HV-Termin: 05.05.2022
WKN: TLX100
Art: Namensaktie
Geschäftsjahr: 31. Dez