HV-Tagesordnung von Teamviewer
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Teamviewer am 17.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Link zu weiteren HV Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die TeamViewer AG und den TeamViewer-Konzern, dem zusammengefassten nichtfinanziellen ...
... Bericht für die TeamViewer AG und den TeamViewer-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
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TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands der TeamViewer AG für das Geschäftsjahr 2020
Wir werden die Entlastung erteilen.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der TeamViewer AG für das Geschäftsjahr 2020
Auch dem AR werden wir die Entlastung erteilen.
TOP 4 Bestellung des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
Die Vorgänge im Fall Wirecard lassen wesentliche Zweifel an der ordnungsgemäßen und qualitativ ausreichenden Prüfung durch den Abschlussprüfer EY aufkommen. Hinzukommt, dass die BaFin nunmehr eine Prüfung eingeleitet hat, ob EY über die grundlegende Eignung als Abschlussprüferin von Finanzdienstleistern verfügt. Die DSW wird gegen die Wahl von EY als Abschlussprüfers stimmen.
TOP 5 Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
TOP 6 Billigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Wir werden diesem Vergütungssystem zustimmen. Gleichwohl sehen wir die absolute wie auch die relative Höhe der Vergütung als kritisch an. Hier wünschen wir uns für die nächste Hauptversammlung deutliche Nachbesserungen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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