HV-Tagesordnung von Telefonica Deutschland
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Telefonica Deutschland. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Bericht des Vorstands zu TOP 2
TOP 1 Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre sowie damit verbundene Satzungsänderung
Die DSW wird diesem Beschlussvorschlag zustimmen. Die Kapitalerhöhung dient der Finanzierung der Übernahme des deutschen Mobilfunkgeschäfts E-Plus von KPN. Die Übernahme erscheint für die Telefónica Deutschland Holding AG sinnvoll, da die Marktposition gestärkt würde und erhebliche Synergien gehoben werden können.
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TOP 2 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (Genehmigtes Kapital 2014/I) und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW behält sich eine Entscheidung über ihr geplantes Abstimmungsverhalten bis zu den Erläuterungen des Vorstands in der Hauptversammlung vor. Der Bezugsrechtsausschluss führt zu einer erheblichen Verwässerung der Altaktionäre. Zudem besteht bereits ein Genehmigtes Kapital (2012/I) in Höhe von EUR 558.472.700,00. Daher sind die vom Vorstand geprüften Alternativszenarien genauer zu hinterfragen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Aufhebung der am 5. Oktober 2012 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und anderen Instrumenten sowie die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2012/I und die Erteilung einer neuen Ermächtigung ...
... zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und anderen Instrumenten mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2014/I nebst entsprechenden Satzungsänderungen
Die DSW wird diesem Beschlussvorschlag aufgrund der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses nicht zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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