HV-Tagesordnung von Telefonica Deutschland
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Telefonica Deutschland. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Telefónica Deutschland Holding AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht jeweils zum 31. Dezember 2013, des erläuternden Berichts des Vorstands ...
... gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird dem Vorschlag, eine Dividende in Höhe von € 0,47 je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten, zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW wird die Mitglieder des Vorstandes entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW wird auch den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Die DSW wird die Wahl der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 und für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts unterstützen.
TOP 6 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Größe des Aufsichtsrats
Die DSW wird der geplanten Vergrößerung des Aufsichtsrats die Zustimmung erteilen.
TOP 7 Wahl weiterer Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW wird die vorgeschlagenen Kandidaten, Frau Sally Anne Ashford und Herrn Antonio Manuel Ledesma Santiago, nicht wählen, weil die Kandidaten als Angestellte im Konzern des Mehrheitsaktionärs nicht unabhängig sind und der Aufsichtsrat nach Auffassung der DSW bereits über zu wenige unabhängige Mitglieder verfügt.
TOP 8 Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre um bis zu EUR 3.700.000.000,00 sowie damit verbundene Satzungsänderung
Die DSW wird dem Beschlussvorschlag folgen, da hierdurch lediglich die zeitliche Möglichkeit zur Durchführung der bereits am 11. Februar 2014 beschlossenen Kapitalmaßnahme für die geplante Transaktion verlängert werden soll.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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