HV-Tagesordnung von Amadeus Fire
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Amadeus Fire am 19.05.2022 in virtueller Form.
|
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des ...
... erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
<p> </p>
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der gesamte Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 36.216.125,48 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen, ohne dass dies erläutert wird.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Es wurde wie bereits im Vorjahr ein gutes Jahresergebnis erwirtschaftet und es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Der zur Abstimmung gestellte Wirtschaftsprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft den Abschluss der Gesellschaft seit über 12 Jahren. Eine erneute Wahl würde den Rotationsregelungen widersprechen. Darüber hinaus erhöhte sich das Honorar für die Abschlussprüferleistungen laut Geschäftsbericht signifikant (2018: 165 TEUR; 2019: 295 TEUR).
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Einer Billigung des Vergütungssystems stehen keine Einwände entgegen. Es ist ausreichend auf eine langfristige und nachhaltige Unternehmensperformance ausgerichtet, knüpft an valide Performance-Indikatoren an (EBITA; EBITA -Marge) und der größte Teil der Vorstandsvergütung besteht aus einer variablen Vergütungskomponente. Zwar ist die Maximalvergütung durchaus stattlich, jedoch ist diese nicht derart überhöht, dass eine Billigung zu versagen wäre. Für zukünftig abzuschließende Vorstandsverträge ist ein Clawback-Klausel vorgesehen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 und Abs. 5
Das neue Genehmigte Kapitals 2020 ersetzt das Genehmigte Kapital 2015, wobei das neue Genehmigte Kapitals 2020 die gleiche Höhe und Bezugsrechtsausschlussmöglichkeiten wie das Genehmigte Kapital 2015 vorsieht. Das neue Genehmigte Kapitals 2020 erlaubt eine Kapitalerhöhung i. H. v. 30 % des Grundkapitals. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass die Verfügbarkeit eines genehmigten Kapitals die finanzielle Handlungsfreiheit der Gesellschaft fördert, ist dem Verwaltungsvorschlag zuzustimmen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Der Beschlussvorschlag erneuert eine auslaufende Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien. Dem stehend keine Bedenken entgegen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
<p> </p>