HV-Tagesordnung von Basler
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Basler am 23.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Basler Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2021, der Lageberichte zum 31. Dezember 2021 für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern, ...
... des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 und des Berichts des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021
Die earnings per share belaufen sich auf 2,08 EUR. Die Verwaltung schlägt lediglich die Zahlung einer Dividende von 0,62 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie vor. Die DSW fordert grundsätzlich die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 50% des Konzernjahresergebnisses. Insofern erweist sich der Dividendenvorschlag der Verwaltung als zu niedrig.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Geschäftsjahrs 2023 ...
... vor der ordentlichen Hauptversammlung 2023
Die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft bereits seit mehr als 10 Jahren die Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollte im Rahmen einer externen Rotation ein Wechsel des Abschlussprüfers erfolgen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
TOP 8 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und entsprechende Änderung von § 12 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft
TOP 9 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft
TOP 10 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2022)
Grundsätzlich vertritt die DSW die Auffassung, dass Aktionären im Rahmen einer Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht zu gewähren ist, um eine Verwässerung der Stimmrechte und des Werts der Aktie zu verhindern. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen überschreiten der Höhe nach die von der DSW noch zu akzeptierenden möglichen Kapitalerhöhungen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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