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HV-Tagesordnung von BayWa

Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von BayWa.

ACHTUNG: Die HV hat bereits stattgefunden!

 

JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss


Einladung und weitere HV-Unterlagen

Einladung

Geschäftsbericht 2014

Jahresabschluss 2014

Ergänzende Unterlagen zu TOP 6


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2014, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014, einschließlich des erläuternden ...

ohne Beschluss

... Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird für die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.80/Aktie nebst Einstellung des verbleibenden Betrags in die Gewinnrücklagen) stimmen. 


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

DSW-Empfehlung: JA

Gleiches gilt für die Entlastung des Aufsichtsrats.


TOP 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW plant, für die Wahl von Frau Surges in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu stimmen.


TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird für die vorgeschlagene Kapitalmaßnahme stimmen.


TOP 7 Beschluss gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 HGB zur Befreiung von der Verpflichtung zu einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung

DSW-Empfehlung: NEIN

Die DSW wird gegen das vorgeschlagene Opting-out stimmen. Eine solche Befreiung ist nicht sachgerecht.  Nach deutschem Aktienrecht obliegt die Festlegung der Vorstandsvergütung letztendlich gerade nicht den Aktionären als Eigentümern der Gesellschaft, sondern dem Aufsichtsrat. Den Anteilseignern bleibt damit nur die Nachkontrolle, ob die Höhe der Vergütung für jedes einzelne Vorstandsmitglied in einem sachgerechten Verhältnis zu seinem Aufgabengebiet, seiner persönlichen Zielerreichung und dem Unternehmenserfolg stand, also in der Diktion des Aktiengesetzes „angemessen“ war. 


TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

DSW-Empfehlung: JA

Die DSW wird der Wahl von Deloitte & Touche zum Abschlussprüfer der Gesellschaft zustimmen.


Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.

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BayWa AG
HV-Termin: 24.05.2022
WKN: 519406
Art: vink. Namensaktie
Geschäftsjahr: 31. Dez