HV-Tagesordnung von Bilfinger
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Bilfinger. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Konzernabschluss/Konzernlagebericht 2012
Bericht des Aufsichtsrates 2012
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
Ergänzende Unterlagen zu TOP 5
Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Anteilseignervertreter
Ergänzende Unterlagen zu TOP 8
Gewinnabführungsvertrag zwischen Bilfinger SE und Bilfinger Industrial Technologies GmbH
Eröffnungsbilanz der Bilfinger Industrial Technologies GmbH Jahresabschluss der Bilfinger Industrial Technologies GmbH 2012
Gewinnabführungsvertrag zwischen Bilfinger SE und Roediger Grundbesitz GmbH
Jahresabschluss Roediger Grundbesitz GmbH 2012 Jahresabschluss Roediger Grundbesitz GmbH 2011 Jahresabschluss Roediger Grundbesitz GmbH 2010
Konzernabschluss/Konzernlagebericht Bilfinger Berger SE 2011 Jahresabschluss Bilfinger Berger SE 2011 Anteilsbesitz Bilfinger Berger SE 2011
Konzernabschluss/Konzernlagebericht Bilfinger Berger SE 2010 Jahresabschluss Bilfinger Berger SE 2010
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 ...
... und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der Ausschüttung einer Dividende von EUR 3.00/Aktie zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der Bilfinger SE für das Geschäftsjahr 2012
Die Arbeit des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr ist insbesondere mit Blick auf das operative Ergebnis deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die DSW wird den Vorstand daher nicht entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der Bilfinger SE für das Geschäftsjahr 2012
Auch den Aufsichtsrat wird die DSW für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht entlasten.
TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW wird der Wahl der von der Verwaltung für den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten zustimmen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Änderung von § 4 der Satzung
Für die vorgeschlagene Kapitalmaßnahme besteht derzeit keine Notwendigkeit. Die Gesellschaft ist mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts
Aus v.g. Gründen wird die DSW auch diese vorgeschlagene Kapitalmaßnahme ablehnen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zu Gewinnabführungsverträgen
Die DSW wird den vorgeschlagenen Gewinnabführungsverträgen mit 100%-igen Tochtergesellschaften zustimmen.
TOP 9 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37 w Abs. 5, 37 y Nr. 2 des WpHG
Aus Sicht der DSW bestehen Bedenken, dass der Wirtschaftsprüfer in ausreichendem Maße auf die notwendige Transparenz im Jahresabschluss hingewirkt hat.
TOP 10 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die Vergütung des Vorstands wurde erst vor zwei Jahren deutlich erhöht, eine erneute Anpassung scheint überzogen. Die DSW wird die Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung empfehlen und ansonsten gegen diesen Tagesordnungspunkt stimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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