HV-Tagesordnung von Bilfinger
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Bilfinger. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 und des erläuternden...
... Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB)
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird für die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der Bilfinger SE für das Geschäftsjahr 2014
Nach vier Gewinnwarnungen ist aus Sicht der DSW kein Raum für einen Entlastung des Vorstandes. Möglicherweise wäre dies noch für einzelne Vorstandsmitglieder denkbar. Allerdings legt die Verwaltung eine Gesamtentlastung vor. Sollte die Verwaltung umschwenken auf eine Einzelentlastung, würden wir gegebenenfalls die Entlastung bei einzelnen Mitgliedern erteilen. Allerdings stellt sich dann die Frage, wie dann mit der Gesamtverantwortung des Vorstandes umzugehen ist. Hier müssen schon exkulpierende Informationen zu einzelnen Vorstandsmitgliedern vorliegen, die eine Entlastung dann überhaupt erst möglich machen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der Bilfinger SE für das Geschäftsjahr 2014
Hier ist die DSW unentschlossen. Auf der einen Seite verantwortet sicherlich nicht der Aufsichtsrat das operative Geschäft und damit auch nicht die Einhaltung der aufgestellten Prognosen. Auf der einen Seite ist es aber auch die Aufgabe des Aufsichtsrates dafür Sorge zu tragen, dass das Risikokontroll- & Risikomanagementsystem so aufgestellt sind, dass wesentliche Risiken erkannt und auch ordentlich gemanaged werden können. Hier scheint es doch erheblichen Defizite zu geben. Da hier jedoch nicht genaue Informationen vorliegen und wir auch den Aufsichtsrat für die gravierenden Fehler des Vorstandes nicht verantwortlich machen können, enthält sich die DSW bei diesem Tagesordnungspunkt.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37 w Abs. 5, 37 y Nr. 2 des ...
... Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)
Die Wahl des von der Gesellschaft vorgeschlagenen Abschlussprüfers begegnet keinen Bedenken.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW hat hinsichtlich der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten keine Bedenken. Bei Herrn Cordes sehen wir, dass sein Wirken als Aufsichtsrat positiver und erfolgreicher verläuft, als dies zuletzt bei der Metro in der Rolle des CEO der Fall war. Bei Herrn Ring haben wir keinerlei Bedenken hinsichtlich seiner Qualifizierung oder aber seiner Kompetenzen. Herr Ring ist der DSW aus verschiedenen anderen Mandaten bekannt, wo er uneingeschränkt einen guten Job gemacht hat und daher das volle Vertrauen genießt.
TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Wie kann die Verwaltung in einer derart desolaten Verfassung, in der sich die Bilfinger SE befindet, überhaupt einen solchen Tagesordnungspunkt vorlegen? Dies gilt hier insbesondere, da die Fixvergütung des Vorstandes wohl erhöht werden soll. Dies ist in den aktuellen Umfeld eher als unpassend und zur Unzeit kommend zu werten. Sollte allerdings dieser Tagesordnungspunkt im Zusammenhang damit stehen, dass nur so ein neuer guter und qualifizierter Vorstandsvorsitzender gefunden werden kann, würde die DSW ihre aktuelle ablehnende Haltung nochmals überdenken
TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts
Die Rückkaufermächtigung wird von der DSW unterstützt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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