HV-Tagesordnung von Bilfinger
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Bilfinger am 11.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021
Wir werden dem Vorschlag der Verwaltung folgen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021
Der Vorstand wird von uns entlastet.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
Auch dem Aufsichtsrat wird von uns die Entlastung erteilt.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2022
Es spricht nichts gtegen die Bestellung.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
TOP 7 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder unter Änderung von § 16 der Satzung
TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts
TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts
TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2018, über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2022 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Änderung ...
... von § 4 Abs. 3 der Satzung
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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