HV-Tagesordnung von Cancom
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Cancom am 28.06.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die CANCOM SE und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB bzw. § 315a Abs. 1 HGB ...
... sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
TOP 2 Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018
Die Dividende bleibt nach einer deutlichen Erhöhung vor zwei Jahren nunmehr stabil. Die DSW wird dem Gewinnverwendungsbeschluss zustimmen.
TOP 3 Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
Die DSW wird beiden Gremien Entlastung erteilen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
Die DSW wird beiden Gremien Entlastung erteilen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019
Die DSW wird für den Wahlvorschlag der Verwaltung zur Bestellung des Abschlussprüfers stimmen.
TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat
Hier wird nachzufragen sein, warum die in der Einladung noch enthaltenen Kandidaten Uwe Kemm und Marlies Terock ihre Kandidatur zurückgezogen haben. Grundsätzlich plant die DSW, den aktuellen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat zuzustimmen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb sowie zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts
Ess wird zu hinterfragen sein, ob es nicht andere Projekte gibt, in denen man das hierfür eingeplante Geld verwenden kann. Grundsätzlich plant die DSW aber, diesem Tagesordnungspunkt zuzustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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