HV-Tagesordnung von CompuGroup
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von CompuGroup. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CompuGroup Medical AG (seit Februar 2016: CompuGroup Medical SE) und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts für die CompuGroup Medical SE, ...
... des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB), des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der vorgeschlagenen Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.35/Aktie sowie Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) zustimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Die DSW plant, dem Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Gleiches gilt für die Entlastung des Aufsichtsrats.
TOP 5 Wahl des Prüfers für den Abschluss des Geschäftsjahres 2016 und für prüferische Durchsichten im Geschäftsjahr 2016
Die Wahl von PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr begegnet keinen Bedenken.
TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung
Letztlich plant die DSW auch, der vorgeschlagenen Kapitalmaßnahme zuzustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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