HV-Tagesordnung von CompuGroup
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von CompuGroup am 19.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Link zu weiteren HV Unterlagen
TOP 1 Vorlage des gebilligten Jahresabschlusses und des Lageberichts der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des ...
... Handelsgesetzbuchs, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Gemeinsamen Ausschusses für das Geschäftsjahr 2020; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020
Der ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 90.109.838,70 EUR soll in Höhe von 26.526.930,00 EUR als Dividende ausgeschüttet (0,50 EUR je dividendenberechtigte Stückaktie) und in Höhe von 63.582.908,70 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden. Hiergegen bestehen keine Bedenken, jedoch wird die nachhaltige Dividendenstrategie auf der Hauptversammlung hinterfragt werden.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der CompuGroup Medical SE für das Geschäftsjahr 2020
Es wurde ein gutes Jahresergebnis erwirtschaftet, deshalb bestehen keinerlei Bedenken einer Entlastung zuzustimmen
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat auch in der Pandemiezeiten die Gesellschaft gut durch das Geschäftsjahr geführt und ein sehr gutes Jahresergebnis erreicht.
TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical SE für das Geschäftsjahr 2020
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2020
Es gab keine besonderen negativen Vorkommnisse, die einer Entlastung entgegenstehen.
TOP 7 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, ist seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer tätig.
TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 und die entsprechende Satzungsänderung
Die DSW erachtet ein genehmigtes Kapital mit der Summe aller denkbaren Bezugsrechtsausschlüsse in Höhe von 20% des Grundkapitals als inakzeptabel, weshalb dem Vorschlag nicht zugestimmt werden kann.
TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien einschließlich der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten
Hiergegen bestehen – auch unter der Berücksichtigung, dass bei der anschließenden Verwendung der eigenen Aktien das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann – keine Bedenken.
TOP 10 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden Gesellschafterin
Das Vergütungssystem der geschäftsführenden Direktoren setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten zusammen. Zu den erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten zählt die Grundvergütung (Festvergütung: 25-50% mit Nebenleistungen der max. Gesamtvergütung).
Die erfolgsabhängige Vergütungskomponente beinhaltet sowohl die kurzfristig orientierte variable Vergütung in der Form eines STI (entspricht 25-40% der max. Gesamtvergütung) als auch die langfristig orientierte variable Vergütung in Form eines LTI mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage (entspricht 25-40% max. Gesamtvergütung).
Gegen dieses System bestehen keine Bedenken, weshalb dieses gebilligt wird.
TOP 11 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Es wird vorgeschlagen, die Aufsichtsratsvergütung in Höhe von EUR 40.000, je Aufsichtsratsmitglied zu bestätigen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache des vorgenannten Betrages erhalten. Das Vergütungssystem beinhaltet keine variablen Vergütungsbestandteile. Außerdem erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats ferner Ersatz aller ihnen durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtender Umsatzsteuer. Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses erhalten zusätzlich eine zusätzliche geschäftsjährliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000.
Gegen dieses System bestehen keine Bedenken.
TOP 12 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA und der CGM Clinical Europe GmbH
Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA hat am 29. März 2021 mit der CGM Clinical Europe GmbH einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die CGM Clinical Europe GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der CompuGroup Medical CEE GmbH, deren Alleingesellschafterin wiederum die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ist.
Hiergegen bestehen keine Bedenken.
TOP 13 Beschlussfassung über die Anpassung des Aktienoptionsprogramms 2019, die Anpassung des Bedingten Kapitals 2019 und die entsprechende Satzungsänderung
Aufgrund des Formwechsels und damit einhergehend die Veränderung der Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates der Gesellschaft ist die Streichung des Zustimmungserfordernisses zielführend, weshalb den zugestimmt wird.
TOP 14 Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das ARUG II
Hiergegen bestehen keine Bedenken, da es sich lediglich um redaktionelle Anpassungen aufgrund des ARUG II handelt.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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