HV-Tagesordnung von Deutsche Wohnen
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Deutsche Wohnen. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats ...
... für das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2015
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 der Deutsche Wohnen AG
Die DSW wird für die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.54/Aktie sowie Gewinnvortrag des verbleibenden Betrags) stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Die DSW wird den Vorstand der Gesellschaft für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Auch dem Aufsichtsrat wird die DSW Entlastung erteilen.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht ...
... zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
Die Wahl von KPMG wird von der DSW mitgetragen.
TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat
Die DSW wird die Wahlvorschläge unter Diversitätsaspekten hinterfragen und ihr Abstimmverhalten von den Erläuterungen der Verwaltung in der Hauptversammlung abhängig machen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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