HV-Tagesordnung von Deutsche Wohnen
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Deutsche Wohnen. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Ergänzende Unterlagen zu TOP 8
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutsche Wohnen AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Wohnen AG und den Konzern einschließlich des ...
... Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2016
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 der Deutsche Wohnen AG
Die DSW wird für die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0.74/Aktie, was einer Ausschüttungsquote von 15.78% auf das Konzernergebnis/Aktie entspricht, stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Gleiches gilt für die Entlastung des Aufsichtsrates.
TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht ...
... zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen
Die Wiederwahl von KPMG zum Abschlussprüfer der Gesellschaft begegnet aus Sicht der DSW keinen Bedenken.
TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat
Die DSW wird gegen die Wahl von Herrn Fenk in den Aufsichtsrat der Gesellschaft stimmen, da Diversitätsaspekten bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates aus unserer Sicht nicht ausreichend Rechnung getragen wurden.
TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW wird gegen die Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung stimmen, die aus unserer Sicht deutlich zu hoch angesetzt wird. Mit einer Vergütung von 147,500 EUR auf 270,000 EUR (Basis: 2016) läge die Vergütung des Vorsitzenden um rd. 43% oberhalb des Durchschnitts dessen, was ein MDAX-Aufsichtsratsvorsitzender in 2015 durchschnittlich erhalten hat. Auch absolut ist die Erhöhung (+83% für den Aufsichtsratsvorsitzenden) aus unserer Sicht unangemessen.
TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie entsprechende Änderung der Satzung
Die DSW wird für die vorgeschlagene Kapitalmaßnahme stimmen.
TOP 9 Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Volumen von bis ...
... zu EUR 3,0 Mrd. mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017 in Höhe von EUR 70 Mio., Aufhebung der bestehenden (restlichen) Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und entsprechende Satzungsänderung
Die DSW wird für die vorgeschlagene Kapitalmaßnahme stimmen.
TOP 10 Beschlussfassung über die Umwandlung der Deutsche Wohnen AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)
Die DSW wird der Umwandlung der Gesellschaft in eine SE zustimmen.
TOP 11 Beschlussfassung über die Sitzverlegung nach Berlin und entsprechende Satzungsänderung
Die vorgeschlagene Sitzverlegung nach Berlin folgt den tatsächlichen Gegebenheiten. Die DSW wird zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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