HV-Tagesordnung von Deutz
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Deutz. |
JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
Erläuternder Bericht des Vorstands zu §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands zu §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB
zusätzliche Unterlagen zu TOP 5: Lebensläufe der Kandidaten für den Aufsichtsrat
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichts für die DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats ...
... über das Geschäftsjahr 2012 sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB
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TOP 2 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Auch den Aufsichtsrat wird die DSW für seine Arbeit in 2012 entlasten.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers begegnet keinen Bedenken.
TOP 5 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Die DSW wird die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten der Verwaltung unterstützen.
TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DEUTZ AG
Auf Basis der allgemein zugänglichen Informationen zur HV (Seite 40-41 Geschäftsbericht) plant die DSW derzeit, das Vergütungssystem mangels Verständlichkeit abzulehnen.
TOP 7 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Die DSW wird sich bei der vorgeschlagenen Anhebung der Vergütung für den Aufsichtsrat mindestens enthalten, eine Anhebung der festen Vergütung um € 10.000 (+ 80 %) auf € 22.500 jährlich ist auch nach zehn Jahren unangemessen (und passt kaum in die Zeit). Dasselbe gilt für die Anhebung der Sitzungsgelder um € 1.500 (+ 150%) auf 2.500,00.
TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der DEUTZ Engine China GmbH, Köln, vom 5. März 2013
Die DSW wird dem vorgeschlagenen Unternehmensvertrag mit einer 100%-igen Tochtergesellschaft zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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